EU-Kommission reagiert auf die Europäische Bürgerinitiative "Stop Vivisection"
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2015 die Maßnahmen dargelegt, die sie als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative "Stop Vivisection" (ECI) zu ergreifen gedenkt.Die Kommission schreibt in ihrer Pressemitteilung, dass sie "einen anderen Weg [verfolgt] als den von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen".
Das für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissionsmitglied, Karmenu Vella, sagt: "Das EU-Recht läuft letztlich auf eine Einstellung von Tierversuchen hinaus. Als Reaktion auf die Bürgerinitiative wird die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, mit denen schnellere Fortschritte bei der Einführung und beim Einsatz alternativer Ansätze erzielt werden sollen."
In der am 3. Juni 2015 verabschiedeten Mitteilungen bekräftigt die Kommission, "dass sie ebenso wie die Bürgerinitiative der Überzeugung ist, dass Tierversuche eingestellt werden sollten. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass genau dies letztendlich das Ziel der EU-Vorschrift über den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere" sei (Richtlinie 2010/63/EU), für deren Außerkraftsetzung sich die Initiative einsetzt. Die EU-Kommission ignoriert damit in ihrer Reaktion die zentralen Forderungen dieser Europäischen Bürgerinitiative.
"Die Kommission ist der Auffassung, dass sich gerade diese Richtlinie dazu eignet, die Ziele der Initiative zu verwirklichen, weshalb sie nicht vorschlagen wird, sie außer Kraft zu setzen." Die Richtlinie sei "notwendig, um ein hohes Schutzniveau für Tiere zu gewährleisten. Die Kommission wird die Richtlinie überprüfen, sobald sie lange genug in Kraft war, um ihre Wirksamkeit bewerten zu können".
Das EU-Recht schreibt vor, dass die Sicherheit von Arzneimitteln, Chemikalien und Lebensmitteln getestet werden muss, damit die Unbedenklichkeit der Erzeugnisse für Mensch, Tier und Umwelt vor deren Inverkehrbringen nachgewiesen ist. Mit der Richtlinie 2010/63/EU "soll der Rechtsrahmen gestärkt und das Wohlergehen der Tiere, die für die wissenschaftliche Forschung benötigt werden, verbessert werden, wobei gleichzeitig eine Vermeidung, Verringerung und Verbesserung des Einsatzes dieser Tiere angestrebt wird".
In der Mitteilung werden weitere Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Kommission das Ziel der Einstellung von Tierversuchen verfolgen will. 2016 wird die Kommission eine Konferenz mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft und einschlägigen Interessenvertretern veranstalten und bei dieser Gelegenheit einen Fortschrittsbericht über die bereits ergriffenen Maßnahmen vorlegen.
Die EU-Kommission beharrt in ihrer allerdings Pressemitteilung darauf, dass Tierversuche nach wie vor notwendig seien, was die InitiatorInnen der Bürgerinitiative kritisieren. Tierversuche seien eine "Bremse in der Entwicklung neuer, auf den jüngsten wissenschaftlichen Errungenschaften beruhender Verfahren der biomedizinischen Forschung", und ein "Hindernis, um zuverlässigere, umfangreichere, schnellere und kostengünstigere Ergebnisse zu erzielen, die durch neue, speziell auf den Menschen zugeschnittene Technologien gewonnen werden könnten".
Nach "One of Us" und "Right2Water" ist "Stop Vivisection" die dritte Europäische Bürgerinitiative, die das notwendige Quorum erreicht hat. Die von 1,17 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Initiative wurde der Europäischen Kommission am 3. März 2015 vorgelegt.
EU-Kommission Pressemitteilung
Europäische Bürgerinitiative "Stop Vivisection"