EU-Kommission registriert die Europäischen Bürgerinitiativen „Let'sFly2Europe“ und „People4Soil“
Die Europäische Kommission hat am 27. Juli 2016 die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiativen „Let'sFly2Europe“ und „People4Soil“ beschlossen.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Let'sFly2Europe“ ersucht die Kommission um Vorlage eines Vorschlags „zur Abschaffung der Bestimmungen der Richtlinie 2001/51/EG, die Beförderungsunternehmen benachteiligen, die Flüchtlingen die Einreise in die EU per Flugzeug ermöglichen“.
Die Bürgerinitiative „People4Soil“ fordert die Kommission auf, „Boden als gemeinsames, auf EU-Ebene zu schützendes Erbe anzuerkennen und einen spezifischen Rechtsrahmen zu entwickeln, der den wichtigsten Gefahren für die Böden begegnet“.
Die Registrierung der beiden Initiativen erfolgt am 2. September 2016 („Let'sFly2Europe“) bzw. am 12. September 2016 („People4Soil“). Mit der Registrierung haben die Organisatoren nun in beiden Fällen ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags für eine EBI zu sammeln.
Die Entscheidung der Kommission zur Registrierung der Initiativen betrifft lediglich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Nach Maßgabe der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung der beiden europäischen Bürgerinitiativen erfüllt sind. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Sollte mindestens eine der europäischen Bürgerinitiativen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen oder ihr nicht zu folgen; in beiden Fällen muss sie die Gründe für ihre Entscheidung erläutern.
EU-Kommission Pressemitteilung
Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „LetsFly2Europe“ (verfügbar ab 2. September 2016)
Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „People4Soil“ (verfügbar ab 12. September 2016)
Website der Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „LetsFly2Europe“
Website der Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „People4Soil“