EU-Kommission: Saubere Luft in der EU
Sobald das neue Gesetz verabschiedet ist, werden die EU-Luftqualitätsnormen für 2030 enger an die globalen Luftqualitätsleitlinien der WHO angeglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um unsere Gesundheit besser zu schützen und auf dem Weg zum Null-Schadstoff-Ziel unserer Umwelt bis 2050 voranzukommen.
Mit der überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie wird der Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte gesenkt. Eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten, wird dazu beitragen, die EU in Synergie mit den Bemühungen, um Klimaneutralität auf einen Kurs zu bringen, um bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu erreichen. Die nationalen und lokalen Behörden werden die konkreten Maßnahmen festlegen, die sie ergreifen würden, um die Standards zu erfüllen. Gleichzeitig werden bestehende und neue EU-Politiken in den Bereichen Umwelt, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Innovation sowie in anderen Bereichen einen wesentlichen Beitrag leisten.
Mit der Überarbeitung wird sichergestellt, dass Menschen, die durch Luftverschmutzung gesundheitliche Schäden erleiden, im Falle eines Verstoßes gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf Entschädigung haben. Sie wird auch für mehr Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz, wirksame Sanktionen und bessere Informationen der Öffentlichkeit über die Luftqualität sorgen. Sie wird die lokalen Behörden unterstützen, indem die Bestimmungen über die Überwachung und Modellierung der Luftqualität verschärft werden, und dazu beitragen, die Luftqualitätspläne zu verbessern. Die verbesserten Vorschriften für die Überwachung und Modellierung der Luftqualität werden es ermöglichen, die Einhaltung der Normen genauer zu überprüfen und effizientere und wirksamere Maßnahmen zur Verhinderung und Behebung von Verstößen gegen Normen zu unterstützen. Die überarbeitete Richtlinie wird auch dafür sorgen, dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um sauberere Luft zu erreichen. Wenn die Luftverschmutzung in den kommenden Jahren über den neuen Standards für 2030 liegt, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie auf dem richtigen Weg sind, die Rechtsvorschriften rechtzeitig einzuhalten, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen und die Einhaltung bis 2030 sicherstellen. Unter bestimmten Umständen haben die Mitgliedstaaten möglicherweise mehr Zeit, um die neuen Standards zu erreichen. Die Begründung für solche Fristverlängerungen muss auf einer fundierten Analyse beruhen. Die Mitgliedstaaten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie die Luftqualitätsnormen so bald wie möglich einhalten.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die überarbeitete Richtlinie förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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