EU-Kommission schlägt Änderungen der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vor
Die Europäische Kommission hat am 9. November 2016 eine neue Methode zur Berechnung von Dumping bei Einfuhren aus Ländern vorgeschlagen, „in denen erhebliche Marktverzerrungen bestehen oder der Staat einen allgegenwärtigen Einfluss auf die Wirtschaft hat. Ziel ist es, der EU handelspolitische Schutzinstrumente an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, mit den aktuellen Gegebenheiten – insbesondere Überkapazitäten – im internationalen Handelsumfeld umzugehen und gleichzeitig in vollem Umfang ihren internationalen Verpflichtungen innerhalb des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation (WTO) nachzukommen.“
Auch bei landwirtschaftlichen Produkten sind Dumpingpreise und staatliche Subventionen immer wieder ein Faktor, der sich auf die landwirtschaftliche Produktion in der Europäischen Union auswirkt.
Die neue Antidumpingmethodik würde laut Angaben der EU-Kommission „nur auf diejenigen Untersuchungen Anwendung finden, die nach Inkrafttreten der geänderten Regelungen eingeleitet werden. Der Vorschlag sieht zudem einen Übergangszeitraum vor, in dem alle derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen sowie laufende Untersuchungen weiterhin den bestehenden Rechtsvorschriften unterliegen würden. Darüber hinaus hat die Kommission eine Stärkung der EU-Antisubventionsvorschriften vorgeschlagen, sodass künftig auch etwaige neue Subventionen, die im Laufe einer Untersuchung bekannt werden, geprüft und bei der Festsetzung des endgültigen Zolls berücksichtigt werden können.“ Das Europäische Parlament und der Rat werden jetzt nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über den Vorschlag befinden.