EU-Kommission schlägt Aktionsplan zum Schutz von Seevögeln vor
Wasser, Meere & Fischerei
Die Europäische Kommission hat am 16. November 2012 einen Aktionsplan zur Reduzierung von SeevogelBeifängen in Fanggeräten verabschiedet.Wissenschaftliche Gutachten haben gezeigt, dass sich jedes Jahr zahlreiche Seevogelarten, darunter Albatrosse, Sturmvögel, Sturmtaucher, Alken, Seeenten und Seetaucher, in Fischfanggeräten verfangen. Die bislang ergriffenen Maßnahmen, um dies zu verhindern, waren nicht wirksam.
Mit dem neuen Aktionsplan soll jetzt ein Bewirtschaftungsrahmen geschaffen werden, durch den die Beifänge von Seevögeln, soweit praktisch möglich, verringert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Langleinen- und der Stellnetzfischerei, in denen die Seevogelbeifänge bekanntermaßen am höchsten sind. Der Aktionsplan betrifft aber auch andere Fanggeräte wie Schleppnetze und Ringwaden.
Er umfasst ein breites Spektrum an Aktionen, die unter 30 empfohlenen – teils verbindlichen, teils nicht verbindlichen – Maßnahmen zusammengefasst sind. Die Regeln gelten für EU-Fischereifahrzeuge innerhalb und außerhalb von EU-Gewässern sowie für in EU-Gewässern tätige Nicht-EU-Fahrzeuge.
Eine vollständige Liste der vorgeschlagenen Maßnahmen und weitere Informationen sind online verfügbar.
EU-Kommission Pressemitteilung
Aktionsplan der EU-Kommission zum Schutz von Seevögeln (en, pdf)