EU-Kommission schlägt neue Vorschriften zur Verbesserung der Transparenz und der Kontrolle der international tätigen EU-Fangflotte vor

Wasser, Meere & Fischerei

Die EU-Kommission schlägt ein neues System zur Erteilung und Verwaltung von Genehmigungen vor, das die Behörden in die Lage versetzen soll, sowohl EU-Fischereifahrzeuge außerhalb der Unionsgewässer als auch internationale Fischereifahrzeuge, die in EU-Hoheitsgewässern fischen, besser zu überwachen.

Der Vorschlag vom 10. Dezember 2015 ist Teil der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik, „in der es klar heißt, dass unsere Fischer unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU fischen, denselben Vorschriften und Standards unterliegen. Die Überwachung der Aktivitäten der EU-Fischereiflotte, gleich wo sie tätig ist, ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung einer nachhaltigen Fischerei und die Bekämpfung illegaler Tätigkeiten.
Die neue Verordnung gilt für alle außerhalb der EU-Gewässer fischenden Fischereifahrzeuge der EU, unabhängig davon, wo und unter welchem rechtlichen Rahmen sie tätig sind. Diese Schiffe werden nur in Drittlandgewässern oder auf Hoher See fischen dürfen, wenn dies zuvor von ihrem Flaggenmitgliedstaat genehmigt wurde“.

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass sie eine Reihe von Kriterien erfüllen, welche die EU für notwendig erachtet - beispielsweise dass sie über eine Nummer der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO-Nummer) und eine gültige Fanglizenz verfügen und sich keiner Verstöße schuldig gemacht haben. Der Flaggenmitgliedstaat muss unter Aufsicht der Europäischen Kommission die Schiffsinformationen gründlich überprüfen, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann, und diese Angaben in ein amtliches Verzeichnis eingeben.

Die Informationen über die Schiffe werden teilweise öffentlich zugänglich gemacht, so dass die Bürger einen besseren Überblick darüber haben, wo und wie der Fisch gefangen wurde.
Durch eine bessere Kontrolle der EU-Schiffe soll die vorgeschlagene Verordnung auch zu einer besseren Bekämpfung der illegalen Fischerei beitragen.

Die vorgeschlagene Verordnung sieht die Aufhebung der derzeitigen Rechtsvorschriften vor und erweitert deren Anwendungsbereich auf alle EU-Schiffe, die außerhalb der Unionsgewässer Fischfang betreiben, einschließlich direkter Genehmigungen (private Lizenzen), Umflaggung und Chartern. Sie wird auch für Drittlandschiffe gelten, die in Unionsgewässern Fischfang betreiben. Die Verordnung wird voraussichtlich 2017 in Kraft treten, nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat.

EU-Kommission Pressemitteilung