EU-Kommission, Spanien, Litauen und Österreich: System „Auktionen als Dienstleistung“ der Europäischen Wasserstoffbank – mehr Mittel für saubere Investitionen
Die drei Mitgliedstaaten werden im Zuge der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank, die am 3. Dezember eingeleitet wird, am System „Auktionen als Dienstleistung“ teilnehmen. Zusätzlich zu den EU-Mitteln in Höhe von 1,2 Mrd. EUR aus dem Innovationsfonds werden die drei EU-Mitgliedstaaten über 700 Mio. EUR an nationalen Mitteln zur Unterstützung von Projekten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in ihren Ländern bereitstellen. Die im Rahmen der Auktion des Innovationsfonds 2024 (IF24) für erneuerbaren Wasserstoff mobilisierten Mittel belaufen sich somit auf insgesamt rund 2 Mrd. EUR.
Mit diesen neuen finanziellen Verpflichtungen zeigen Spanien, Litauen und Österreich ihre Entschlossenheit, die nationalen und EU-Ziele für die Nutzung sauberer Energie zu erreichen und die Dekarbonisierung der europäischen Industrie zu unterstützen. Die Mobilisierung dieser zusätzlichen Mittel im Rahmen einer einzigen europäischen Auktionsplattform ist ein effizientes System, das mehr Möglichkeiten bietet und die Kosten für die Industrie verringert. Die teilnehmenden Unternehmen in diesen Ländern geben quasi ein Gebot für zwei verschiedene Finanzierungsquellen ab. Das System ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte in ihrem Land zu finanzieren, auch wenn die Mittel des Innovationsfonds vollständig zugewiesen sind. Die Kommission animiert auch andere Mitgliedstaaten dazu, sich künftig am System „Auktionen als Dienstleistung“ zu beteiligen, um die Ziele des REPowerEU-Plans, des Industrieplans zum Grünen Deal und die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Ziele für erneuerbaren Wasserstoff voranzutreiben.
Für erneuerbaren Wasserstoff, der im Europäischen Wirtschaftsraum erzeugt wird, werden ausgewählte Projekte für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren eine feste Prämie (Pay-as-bid) für die Erzeugung erhalten, um die Differenz zwischen den Kosten der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und dem Preis, den der Markt zu zahlen bereit ist, zu decken. Die genaue Höhe dieser Prämie ergibt sich aus einem Ausschreibungsverfahren, bei dem die Projekte nach einer Bewertung anhand einer Reihe von Qualifikationskriterien (nach dem Prinzip „Bestanden/Durchgefallen“) auf der Grundlage des eingereichten Gebots in eine Rangfolge gebracht werden.