EU-Kommission überprüft Verpackungsrichtlinie

4. Feb 21

In einer gemeinsamen Austauschrunde der Ausschüsse für Umwelt und Haushaltskontrolle diskutierten die EU-Abgeordneten einen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Stand der EU-Politik in diesem Bereich und forderten weitere notwendige Maßnahmen. Laut Kestutis Sadauskas, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, konzentriere die EU-Exekutive sich insbesondere auch auf das Design von Produkten, das „ein Schlüsselbereich für Maßnahmen“ sei. Er verwies auf Änderungen der Richtlinie zu Altfahrzeugen sowie die angekündigte Initiative für kreislauffähige Elektronik, deren Veröffentlichung für das vierte Quartal 2021 geplant ist.

Auch Vorgaben für das Design von Verpackungen müssten im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit angepasst werden. Dafür überprüfe die EU-Kommission derzeit die bestehende Verpackungsrichtlinie, deren Überarbeitung sie bis Ende des Jahres präsentieren möchte. Die EU-Kommission erhoffe sich laut Sadauskas zudem von der im Rahmen des neuen Langzeit-Haushalts eingeführten Abgabe auf nicht-recycelte Plastikabfälle eine bessere Datenlage über tatsächliches Kunststoffrecycling in den EU-Mitgliedstaaten.

Einem Reduktionsziel für Kunststoffverpackungen, wie es einige EU-Parlamentarier*innen forderten, erteilte Sadauskas allerdings eine Absage. Diese würde das Problem nur auf andere Materialien, „die ihre eigenen Probleme haben“, verlagern, so Sadauskas. Verpackungen sind zwar mit Abstand die größte, aber nicht die einzige Ursache der Plastikabfallmengen und -verschmutzung in der EU.

Umweltverbände fordern strengeres Verpackungsgesetz

Indes soll die im Jänner von der deutschen Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgestellte Überarbeitung des Verpackungsgesetzes die Ende 2018 in Brüssel verabschiedeten Vorschriften der Einwegplastikrichtlinie umsetzen. Es sieht eine Mehrwegpflicht für Essen und Getränke, die „to go“ verkauft werden, eine Ausweitung des Einwegpfands auf alle Plastikflaschen und Dosen ab 2022 sowie einen verpflichtenden Rezyklat-Anteil von 25 Prozent für PET-Getränkeflaschen ab 2025 vor. Betreiber*innen von Online-Marktplätzen sowie Fulfilment-Dienstleister*innen müssen zudem künftig die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihrer Plattform überprüfen.

Für die deutschen Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu), BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) enthält das novellierte Verpackungsgesetz noch zu viele Ausnahmen von der Mehrwegpflicht und zu wenige Anreize, damit Mehrweglösungen sich tatsächlich durchsetzen. So fordern sie unter anderem ein verbindliches einheitliches und firmenübergreifendes Pfandsystem für Mehrwegsysteme (Nabu) und eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent auf Einweggeschirr (DUH).

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Verpackungsgesetzes

Pressemitteilung des BUND

Pressemitteilung des Nabu

Pressemitteilung der DUH

Deutscher Naturschutzring - Bericht über Plastikmüllgesetzgebung

Bericht des Europäischen Rechnungshof: EU action to tackle the issue of plastic waste

Europäische Umweltagentur