EU-Kommission und Rat einigen sich über neue Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
EU-BürgerInnen dürfen jetzt direkt EU-Gesetze initiieren.Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union einigten sich gestern, Mittwoch, auf eine Verordung zur Europäischen Bürgerinitiative.
Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Art EU-Volksbegehren. Erstmals können EU-BürgerInnen die Kommission so direkt ersuchen, neue Gesetzesinitativen einzubringen.
Für eine Bürgerinitiative sind mindestens 1 Million Unterschriften von EU-BürgerInnen aus zumindest einem Viertel der Mitgliedstaaten notwendig, die innerhalb eines Jahres gesammelt werden müssen. Europäische Bürgerinitiativen müssen einen Politikbereich betreffen, in dem die Kommission Handlungsbefugnis hat und dürfen den Werten der EU gemäß den bestehenden Verträgen nicht widersprechen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik sowie auf der Themenseite „Die Europäische Bürgerinitative“ der EU-Kommission.
Österreichische Gesellschaft für Europapolitik
Pressemitteilung EU-Kommission
Die Europäische Bürgerinitiative