EU-Kommission verabschiedet Regionalbeihilfeleitlinien 2014-2020
Umweltrecht
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Investitionsbeihilfen verabschiedet, welche die Mitgliedstaaten Unternehmen im Zeitraum 2014-2020 gewähren können, um die Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa zu fördern. Die Leitlinien treten am 1. Juli 2014 in Kraft.Die Leitlinien enthalten Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können, um die Gebiete auszuweisen, in denen Unternehmen Investitionsbeihilfen erhalten können, und um festzulegen, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.
Der Anteil der Gebiete, die für Regionalbeihilfen in Frage kommen, wird von derzeit 46,1 % auf 47,2 Prozent der EU-Bevölkerung erhöht.
Künftig wird die Kommission weniger Beihilfen prüfen, da noch mehr Beihilfegruppen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Kommission freigestellt werden. Umfangreiche Beihilfemaßnahmen werden einer eingehenden Prüfung in Bezug auf ihren Anreizeffekt, ihre Verhältnismäßigkeit, ihren Beitrag zur regionalen Entwicklung und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb unterzogen.
Die Leitlinien sehen ein strengeres Vorgehen bei Beihilfen für Investitionen großer Unternehmen in Fördergebieten mit geringerem Entwicklungsrückstand vor. In Gebieten in äußerster Randlage und Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte dürfen die Mitgliedstaaten auch künftig Betriebsbeihilfen für Unternehmen gewähren.
Die Beihilfeobergrenzen bleiben für die Gebiete mit dem größten Entwicklungsrückstand unverändert. Für die übrigen Fördergebiete werden die Beihilfeobergrenzen um 5 Prozentpunkte gesenkt. Regionalbeihilfen, die zur Verlagerung derselben oder einer ähnlichen Tätigkeit an einen anderen Standort im Europäischen Wirtschaftsraum führen, sind nicht zulässig.
Von den Mitgliedstaaten wird verlangt, Angaben über die Beträge und die Empfänger der von ihnen gewährten Regionalbeihilfen im Internet zu veröffentlichen.