EU-Kommission: Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien
Chemie & Nanotechnologie
Die Europäische Kommission will ArbeitnehmerInnen besser vor Risiken schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Sie will dafür fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von ArbeitnehmerInnen vor gefährlichen Chemikalien ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang bringen. Der Kommissionsvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorgelegt.Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde das Global Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien der Vereinten Nationen umgesetzt. Sie schreibt vor, welche Informationen Anwendern über die mit der Anwendung verbundenen Gesundheitsrisiken zu geben sind. Die Verordnung trat im Jänner 2009 in Kraft.
Die fünf mit diesem Vorschlag zu ändernden Richtlinien in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG und 2004/37/EG) beziehen sich derzeit alle auf geltende EU-Rechtsvorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die am 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgehoben werden.