EU-Kommission verbietet europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die EU-Kommission hat entschieden, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA nicht zuzulassen, berichtet „EurActiv“.
Politisch sei die formalistische Blockade der Bürgerbeteiligung ein „Desaster“ und auch juristisch sei die Argumentation mehr als dünn, schreibt Steffan Stierle von Attac Deutschland in seinem Kommentar für „EurActiv“.

„Dass es um die demokratische Legitimation der EU nicht besonders gut bestellt ist, ist nichts Neues. Wichtige Institutionen wie die EZB und die Troika agieren ohne jegliche parlamentarische Kontrolle, die mächtige Kommission wird ernannt, nicht gewählt, und das Europäische Parlament ist eigentlich gar kein richtiges Parlament, weil es über entscheidende parlamentarische Rechte, wie das Initiativrecht bei der Gesetzgebung, nicht verfügt.“

Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) sei erstmals ein, wenn auch schwaches, Element direkter Demokratie auf EU-Ebene eingeführt worden, schreibt Stierle. „Schwach vor allem, weil eine erfolgreiche Bürgerinitiative nur Empfehlungen aussprechen, nicht aber die EU-Institutionen verpflichten kann.“

Jetzt hätte die Kommission deutlich gemacht, „dass selbst die unverbindlichen Bürgerinitiativen nur dann zugelassen werden, wenn sie die wirtschaftspolitischen Geschicke der Brüsseler Bürokratie nicht stören. Anders lässt sich die Verweigerung der Registrierung der „Stopp-TTIP“-EBI nicht interpretieren.“

Die angeführten „Argumente“ seien absurd. „So seien zwei formale Voraussetzungen nicht erfüllt. Zum einen dürften Bürgerinitiativen nur positive Forderungen enthalten, keine negativen – also nur die Kommission bejubeln, nicht aber ihre Vorhaben zu stoppen versuchen. Zum zweiten müsse sich eine EBI auf einen Rechtsakt beziehen. Das TTIP-Verhandlungsmandat sei aber kein Rechtsakt, sondern eine Vereinbarung zwischen EU-Organen.“

Politisch sei diese formalistische Blockade der Bürgerbeteiligung ein Desaster, denn diese wird von 230 Organisationen aus 21 EU-Staaten getragen. „Allein in Deutschland wurden schon früher 700.000 Unterschriften gegen TTIP gesammelt. Um die EBI zum Erfolg zu führen bräuchte es nun 1.000.000 Unterschriften in der gesamten EU. Der Erfolg wäre so gut wie sicher gewesen. Die Kommission zielt ganz offensichtlich darauf ab, Bürgerbeteiligung auszuschließen und so TTIP gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen.“

Auch juristisch sei die Argumentation mehr als dünn, schreibt Stierle. Das würde unter anderem ein Rechtsgutachten belegen, das vom EBI-Bündnis im Vorfeld in Auftrag gegeben wurde. Ob die Nicht-Registrierung der EBI juristisch Bestand hat, wird voraussichtlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, prophezeit Stierle.

EurActiv: Demokratie vs. Europäische Integration? Zum Stopp der Bürgerinitiative gegen TTIP