EU-Kommission verbietet staatliche Beihilfen an energieintensive Unternehmen in Österreich
Verkehr & Luft & Industrie
Ökostromgesetznovelle des Jahres 2008 verstößt gegen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.Teile der österreichischen Ökostromgesetznovelle des Jahres 2008 wurden von der EU-Kommission nach einer intensiven Prüfung jetzt für rechtswidrig erklärt.
Das Gesetz befreit energieintensive Unternehmen teilweise von der Beitragszahlung zur Ökostromförderung, und das verstößt gegen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, begründete die Entscheidung der Kommission damit, dass die Freistellung von der Beitragszahlung einige Großunternehmen entlastet hätte, aber andere Firmen und Privatpersonen für die Mehrkosten aufkommen hätten müssen. Die Regelung sei außerdem „ohne Nutzen für die Umwelt. Durch den geringen Anreiz für Energieeinsparungen kann sie sogar umweltschädlich sein.