EU-Kommission verklagt Niederlande wegen mangelnden Schutzes von Versuchstieren

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Europäische Kommission verklagt die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen die EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

Die EU-Vorschriften, die bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden mussten, sollen die Zahl der für Versuche verwendeten Tiere auf ein Minimum reduzieren. Sie schreiben zudem vor, dass soweit möglich auf alternative Methoden zurückzugreifen ist. Die Rechtsvorschriften enthalten auch Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege der Tiere und regeln deren Nutzung unter Berücksichtigung von Kriterien wie Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhaften Schäden, die den Tieren zugefügt werden.

Obwohl das niederländische Recht bereits einen gewissen Schutz für Versuchstiere vorsieht, gibt es fast zwei Jahre nach Ablauf der für die Mitgliedstaaten verbindlichen Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2010/63/EU nach wie vor Gesetzeslücken und damit immer noch keine vollständige Übereinstimmung mit den EU-Normen. So bestehen beispielsweise Mängel hinsichtlich des Zwecks von Versuchsverfahren, der Verwendung gefährdeter Arten, der Einstufung des Schweregrads der Verfahren, der Einsetzung eines Tierschutzgremiums sowie der vorherigen Genehmigung von Tierversuchsprojekten.

Die Europäische Kommission beantragt beim Gerichtshof jetzt die Verhängung eines Zwangsgelds gegen die Niederlande in Höhe von 51.156 Euro pro Tag, bis das Gesetz in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere soll Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Schutzes von Tieren beseitigen, die für Versuche, zu Bildungszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Verwendung von Tieren, insbesondere von Wirbeltieren und Kopffüßern, bei Versuchen zu minimieren. Sie schreibt außerdem vor, dass soweit möglich Alternativen verwendet werden sollen, wobei zu gewährleisten ist, dass das Spitzenniveau der EU-Forschung beibehalten wird. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2013 in vollem Umfang in Kraft.

EU-Kommission Pressemitteilung
Richtlinie 2010/63/EU
EU-Kommission GD Umwelt – Versuchstiere (Englisch)