EU-Kommission veröffentlicht Bewirtschaftungsplan für die Nordseefischerei
Die EU-Kommission hat am 3. August 2016 einen Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee vorgeschlagen. Dieser Plan betrifft Grundfischbestände, das heißt Fische, die in der Nähe des Meeresgrunds leben und dort Futter suchen, und soll gewährleisten, dass die Bestände nachhaltig befischt werden. Darüber hinaus werden mit dem Plan Entscheidungen auf eine niedrigere Ebene verlagert, informiert die Kommission.
Der neue Nordseeplan ist der erste umfassende Plan für dieses Meeresbecken. Die Fischereien in der Nordsee sind sehr komplex, da Schiffe aus mindestens sieben Küstenstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen beteiligt sind. Die Schiffe nutzen unterschiedliche Fanggeräte und fangen damit eine Mischung verschiedener Arten, wie Kabeljau und Schellfisch, Scholle und Seezunge. Mit dem Vorschlag der Kommission soll ein Bewirtschaftungsplan eingeführt werden, der diesen Wechselwirkungen in gemischten Fischereien Rechnung trägt.
Der Plan enthält unter anderem Wertebereiche für die festzulegenden Fangbeschränkungen. Fangmöglichkeiten am oberen Rand der Wertebereiche dürfen nur unter klar definierten Bedingungen gewährt werden. Zudem muss die EU gemäß dem Plan rasch handeln, wenn die Nachhaltigkeit eines Grundfischbestands in der Nordsee gefährdet ist. Dieser Vorschlag wird den derzeitigen Wiederauffüllungsplan für Kabeljau sowie den Plan für Scholle und Seezunge ersetzen.
Um die Fischereiüberwachung zu verbessern, enthält der Plan auch eine Verpflichtung, wichtige Arten nur in bezeichneten Häfen anzulanden, sowie neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Pflicht zur Meldung von Anlandungen an die Behörden.
In einem nächsten Schritt wird der Vorschlag der Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Beratung vorgelegt.