EU-Kommission: Verringerung des CO2-Gehalts von Kraftstoffen
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der im Jahr 2009 erfolgten Änderung der Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen verabschiedet.Laut Artikel 7a dieser Richtlinie sind die Anbieter verpflichtet, die Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Kraftstoffen und anderen zur Verwendung in Straßenfahrzeugen bestimmten Energieträgern bis zum Jahr 2020 um sechs Prozent zu verringern. Die Richtlinie verpflichtet Anbieter darüber hinaus, den von den Mitgliedstaaten bezeichneten Behörden Angaben zur Treibhausgasintensität der von ihnen gelieferten Kraftstoffe zu übermitteln. Mit dem Vorschlag wird die in der Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen geforderte Norm für CO2-arme Kraftstoffe eingeführt und im Unionsrecht verankert.
Mit dem Vorschlag wird eine Methodik zur Berechnung der CO2-Intensität verschiedener Kraftstoffarten (Benzin, Diesel, Flüssiggas (LPG) und komprimiertes Erdgas (CNG)) eingeführt. Um bezüglich der Art und des Ursprungs der im Straßenverkehr der EU verwendeten Kraftstoffe für mehr Transparenz zu sorgen, werden außerdem strengere Regeln für die Berichterstattung eingeführt.
Der Vorschlag wird nun dem Rat vorgelegt, der binnen zwei Monaten darüber beschließen muss, und geht zudem zur Prüfung an das Europäische Parlament.