EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen unvollständiger Umsetzung der CCS-Richtlinie

Umweltrecht

Auch im September 2015 hat die Europäische Kommission wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen.

Die Europäische Kommission hat unter anderem beschlossen, eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich zu richten, weil Österreich die europäischen Vorschriften über die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hat.

„Die CCS-Richtlinie (Richtlinie 2009/31/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis zum 25. Juni 2011 nachzukommen. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, die Speicherung von CO2 in ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen, und Österreich hat sich entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Land hat jedoch nicht alle Bestimmungen der Richtlinie, die sich nicht auf die Speicherung beziehen, umgesetzt (zum Beispiel die Gewährleistung des sicheren Transports von abgeschiedenem CO2). Die Kommission betrachtet es als unverzichtbar, dass alle Mitgliedstaaten diese Bestimmungen umsetzen, damit die Sicherheit des gesamten CCS-Prozesses unionsweit gewährleistet ist. Am 20. November 2013 hatte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die österreichischen Behörden gerichtet und diese aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Da ein Artikel in der ursprünglichen Liste der Bestimmungen fehlte, die Österreich umsetzen musste, schickt die Kommission nun eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme.“

„Die Abscheidung und geologische Speicherung ist eine Technik für das Zurückhalten von Kohlendioxid aus großen Punktquellen wie Kraftwerken, wobei das Kohlendioxid komprimiert und anschließend an eine geeignete Speicherstätte transportiert wird, wo es in den Boden gepresst wird. Daher trägt diese Technologie zur Abschwächung des Klimawandels bei. Mit der Richtlinie 2009/31/EG (auch bekannt als „CCS-Richtlinie“) soll gewährleistet werden, dass dieses Verfahren sicher und umweltverträglich durchgeführt wird.“

EU-Kommission Pressemitteilung