EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Februar 2014

Umweltrecht

Die EU-Kommission hat am 20. Februar die Informationen über die aktuellen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Kommission hat insgesamt 121 Beschlüsse gefasst, darunter 18 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 8 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union. Der Großteil dieser Verfahren betrifft wieder umweltrelevante Agenden.

Unter anderem fordert die Kommission von Österreich und Spanien mehr Transparenz bei der Finanzierung des Schienenverkehrs. „Die Europäische Kommission hat bei Österreich und Spanien vollständige Transparenz in Bezug auf die getrennte Rechnungsführung im Schienenverkehr angemahnt. Eines der Hauptziele der EU-Bestimmungen ist es, Transparenz in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Gelder für öffentliche Verkehrsdienste zu gewährleisten, so dass die Verkehrsdienstleister unter gleichen Voraussetzungen zum Nutzen der Kunden miteinander konkurrieren.“

Bisher haben die beiden Länder entgegen den EU-Bestimmungen noch nicht für vollständige Transparenz bei der Rechnungsführung von Eisenbahnunternehmen gesorgt, kritisiert die EU-Kommission, „vor allem in Bezug auf öffentliche Zuwendungen für Verkehrsdienste im Rahmen der Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung. Nur bei einer transparenten Buchführung ist es möglich, festzustellen, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden und ob sie zu anderen als den vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Im Rahmen der derzeitigen Regelung in Österreich und Spanien ist es nämlich nicht ausgeschlossen, dass öffentliche Gelder, die im Rahmen der Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung für Personenverkehrsleistungen gedacht waren, zur Quersubventionierung anderer Verkehrsdienstleistungen verwendet werden. Da dies den geltenden EU-Rechtsvorschriften zuwiderläuft, mit denen ein effizienter, unverfälschter und wettbewerbsorientierter EU-Binnenmarkt im Schienenverkehr geschaffen werden soll, hat die Kommission Österreich und Spanien eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie die beiden Länder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.“

EU-Kommission Pressemitteilung