EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Jänner 2014
Umweltrecht
Die EU-Kommission hat im Jänner 2014 wieder eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten der EU initiiert. Die Kommission hat am 23. Jänner insgesamt 134 Beschlüsse gefasst, von denen 22 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 7 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union betreffen.Viele der Vertragsverletzungsverfahren betreffen wieder Tier- und Umweltschutz, einige Beispiele:
Im Bereich Tierschutz fordert die Kommission Belgien, Zypern, Griechenland, Frankreich, Slowenien und Finnland zur Einhaltung der Anforderungen bezüglich der Gruppenhaltung von Sauen auf.
Deutschland wird zur Anwendung der Richtlinie 2006/40/EG über mobile Klimaanlagen aufgefordert.
Die Kommission verklagt Irland wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften im Bereich Erneuerbare Energien.
Die Europäische Kommission verklagt Italien vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es versäumt hat, neue EU-Vorschriften über Tierversuche in seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften aufzunehmen.
Die Kommission erhebt Klage wegen illegaler Deponien in Bulgarien.
Die Kommission bringt Slowenien wegen Umweltverschmutzung infolge vorschriftswidriger Abfallentsorgung vor den Gerichtshof.
Dänemark wird aufgefordert, die EU-Rechtsvorschriften über die Eisenbahnsicherheit vollständig umzusetzen.
Frankreich wird aufgefordert, die Abwasserbehandlung in kleinen Gemeinden zu verbessern und die Rechtsvorschriften über Umweltverträglichkeitsprüfungen zu ändern.
Portugal hat es versäumt, das Übereinkommen über die Entschädigung für Schäden durch Ölverschmutzung zu ratifizieren. Das Land wird außerdem zur Änderung seiner nationalen Bestimmungen über die sichere Beförderung gefährlicher Güter aufgefordert. Die Kommission erhebt weiters eine Klage gegen Portugal wegen des Versäumnisses, Leitlinien für die Beurteilung der Infrastruktur-Sicherheit festzulegen.