EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im November 2015
Umweltrecht
Auch im November 2015 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen BürgerInnen und Unternehmen gewährleistet werden.Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission (darunter zwei Aufforderungsschreiben, 14 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 11 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union) betreffen auch dieses Mal wieder zahlreiche Belange mit Umweltrelevanz.
Die EU-Kommission verklagt Griechenland beim Gerichtshof der EU wegen Nichteinhaltung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Frankreich und die Niederlande werden zur vollständigen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie aufgefordert. Frankreich wird außerdem aufgefordert, die Richtlinie über die Entsorgung radioaktiver Abfälle vollständig umzusetzen. Die Kommission bringt Griechenland wegen anhaltend schlechter Abwasserbehandlung erneut vor den EU-Gerichtshof und schlägt Geldbußen vor. Sie schlägt außerdem Zwangsgeld vor und verklagt Rumänien wegen Nichtumsetzung der EU-Schwefelvorschriften vor dem EU-Gerichtshof. Polen wird zur Einhaltung des EU-Wasserrechts aufgefordert.