EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im September

Die Europäische Kommission hat im September wieder rechtliche Schritte gegen diejenigen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit diesen Verfahren, die zahlreiche Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.
Die Kommission hat 147 Beschlüsse gefasst, darunter 39 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 4 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union.

Auch gegen Österreich wurden rechtliche Schritte unternommen. Die Kommission fordert Österreich auf, Diskriminierung bei der Mauterhebung für die Felbertauern-Querung abzustellen.

Die Europäische Kommission hat Österreich förmlich aufgefordert, seine Mautregelung für die Nutzung der Felbertauern-Querung in den österreichischen Alpen zu ändern, um sie mit Artikel 18 AEUV in Einklang zu bringen, der die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet. In Bezug auf Lastwagen steht die betreffende Regelung außerdem im Widerspruch zu einigen Bestimmungen der sogenannten „Eurovignette“-Richtlinie. Nach der derzeit geltenden Mautregelung gelten je nach Zulassungsort des Fahrzeugs unterschiedliche Tarife. Nach Dafürhalten der Kommission wird bei Privatfahrzeugen unverhältnismäßig stark differenziert. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen führt die Differenzierung außerdem zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Erhält die Kommission nicht binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort, kann sie Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

EU-Kommission Pressemitteilung