EU-Kommission: Vorschlag für Herabstufung des internationalen Status des Wolfes von „streng geschützt“ zu „geschützt“
Die Vertragsparteien des internationalen Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume sind die EU und ihre Mitgliedstaaten. Der Schutzstatus des Wolfs nach dem Übereinkommen wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Aushandlung des Übereinkommens im Jahr 1979 verfügbaren wissenschaftlichen Daten festgelegt. Ebenso wurde nun eine eingehende Analyse des Status des Wolfs in der EU veröffentlicht, die die Kommission zu dem Vorschlag veranlasst hat, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzustufen. Ohne eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des Berner Übereinkommens – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und anderer Vertragsparteien des Berner Übereinkommens –, kann sein Status auf EU-Ebene nicht geändert werden. Die Kommission fordert die nationalen und lokalen Behörden weiterhin nachdrücklich dazu auf, mit Unterstützung der EU im derzeitigen Rahmen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und stellt ihnen gleichzeitig weitere Spielräume für das Wolfsmanagement in Aussicht, falls sich die bestehenden als unzureichend erweisen.
Die Rückkehr des Wolfs in EU-Regionen, in denen er seit langem nicht mehr anzutreffen war, hat ebenso wie die Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, etwa durch Angriffe auf Nutzvieh und Konflikte mit Landwirten und Jägern, insbesondere dort, wo keine umfassenden Schadensverhinderungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Kommission unterstützt die nationalen und lokalen Behörden dabei, die Gefahr von Nutztierrissen zu verhindern oder erheblich zu verringern. Die eingehende Analyse zeigt, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Es gibt mehr als 20 000 Wölfe mit meist wachsenden Populationen und expandierenden Streifgebieten sowie Rudel mit Welpen in 23 Mitgliedstaaten. Dies ist ein Erhaltungserfolg, der durch gesetzlichen Schutz, eine sensibilisierte Öffentlichkeit und die Verbesserung des Lebensraums ermöglicht wurde. Diese Zunahme bringt den Wolf jedoch zunehmend in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten, insbesondere durch Nutzviehschäden, wobei bestimmte Gebiete und Regionen stark betroffen sind. Da sich die Gegebenheiten geändert haben, ist nun eine Anpassung des rechtlichen Schutzstatus gerechtfertigt, um allen Vertragsparteien des Berner Übereinkommens größere Spielräume beim Wolfsmanagement zu geben und gleichzeitig das übergeordnete rechtliche Ziel beizubehalten, einen günstigen Erhaltungszustand für die Art zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Es stehen EU-Mittel zur Verfügung, um angemessene Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die für die Verringerung der Nutzviehrisse durch den Wolf von entscheidender Bedeutung bleiben.
Position des österreichischen Landwirtschaftsministerium
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig verbucht die Ankündigung der EU-Kommission, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention ändern zu wollen, als großen Erfolg: „Dass die EU-Kommission nun auf unser Drängen hin angekündigt hat, den Schutzstatus des Wolfes senken zu wollen, ist ein erster großer Meilenstein. Jetzt müssen sich die EU-Mitgliedsstaaten klar positionieren und einer Änderung zustimmen. Seit mehr als einem Jahr setze ich auf allen Ebenen an, damit auf EU-Ebene weitere Schritte veranlasst werden.“ Beim Agrarministerrat vor einem Jahr hat Österreich mit einer Initiative zur Änderung des Schutzstatus gestartet, die schlussendlich von 16 Mitgliedsstaaten unterstützt wurde. Daraufhin hat sich das EU-Parlament für eine Senkung des Schutzstatus ausgesprochen. Österreich hat gemeinsam mit Schweden einen Aktionsplan mit konkreten weiteren Schritten erarbeitet.
Totschnig: Ankündigung der EU-Kommission ist erster großer Meilenstein