EU-Kommission will Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen verbieten
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Bestehende Ausnahmeregelungen sollen gestrichen werden.Die geltende Verordnung über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen enthält zwar ein allgemeines Verbot des sogenannten „Finnings“, sie erlaubt aber viele Ausnahmeregelungen und das Anlanden von Körpern und Flossen in unterschiedlichen Häfen, was eine Kontrolle der herrschenden Praktiken des Finnings unmöglich macht.
Beim Hai-Finning werden die Flossen vom oftmals noch lebendigen Hai abgetrennt. Die Haifischkörper ohne Flossen werden oft ins Meer zurückgeworfen.
Die Europäische Kommission möchte deshalb jetzt das Finning von Haifischen an Bord von Schiffen ausnahmslos verbieten. Die EU-Kommission will außerdem, dass alle Schiffe, die in EU-Gewässern fischen sowie alle EU-Schiffe, die in allen Teilen der Welt ihren Fang entladen, Haie mit ihren Flossen am Körper anlanden müssen. Zur „Erleichterung der Lagerung und Bearbeitung an Bord“ soll den Fischern allerdings gestattet werden, die Haifischflossen einzuschneiden und an die Haikörper zu falten.