EU-Kommission will bei TTIP nicht auf Investorenschutz verzichten

Umweltrecht

Die EU-Kommission will trotz starker internationaler Proteste nicht auf eine Investorenschutzklausel bei dem geplanten Handelsabkommen TTIP verzichten. "Während Kritiker vor dem gut entwickelten Klagesystem in den USA warnen, sieht die EU-Kommission keine Gefahr. Sie argumentiert, die bestehenden Investitionsschutzabkommen in Europa hätten noch nie die Regulierungsmöglichkeiten ausgehöhlt".
Das stimmt natürlich nicht - ein aktuelles Beispiel aus Deutschland beschreibt "EurActiv" in einem Artikel über die Kontroversen rund um die geplante Investorenschutzklausel.

"Wohin die Klausel heute führen kann, zeigt die Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen Deutschland. Weil ihm durch die Energiewende ein großer Schaden entstanden sei, fordert Vattenfall 4,7 Milliarden Euro. Doch schon wegen der Verfahrenskosten wird die Klage für Deutschland teuer. Die Bundesregierung schätze sie auf etwa neun Millionen Euro, hieß es Ende vergangenen Jahres in einer Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion."

Die deutsche Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hätte Anfang vergangenen Jahres den ISDS als "schlichtweg überflüssig" bezeichnet. "Und auch im Wirtschaftsministerium gibt man zu, dass die Bundesregierung eigentlich gegen dieses Instrument gewesen sei. Letztlich aber habe man dem Druck der USA und der EU nachgeben müssen."

Selbst die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström würde inzwischen eingestehen, dass durch die Schiedsgerichte eine "Möglichkeit zum Missbrauch" offenstehe, berichtet "EurActiv". "Die EU-Kommission will am siebten Mai darum eine neue Version des Investorenschutzes vorlegen. Als sehr unwahrscheinlich gilt aber, dass die Kommission ISDS letztlich grundsätzlich verwerfen könnte."

EurActiv: Schiedsgerichte in TTIP: Sinnvoller Investorenschutz oder Türöffner für Missbrauch?