EU-Kommission will Unternehmenstransparenz in Sozial- und Umweltbelangen erhöhen

Umweltrecht

Die Europäische Kommission hat gestern, Dienstag, einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen.

Die betroffenen Gesellschaften sollen demnach künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die neuen Regeln sollen wegen der damit verbundenen Kosten laut Angaben der Kommission nur für große Gesellschaften mit mehr als 500 MitarbeiterInnen gelten.

Die Offenlegung darf auf Konzernebene erfolgen und muss nicht von den zugehörigen Einzelunternehmen geleistet werden.

„Nach den derzeitigen EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Vierten Gesellschaftsrechtrichtlinie über den Jahresabschluss, können Gesellschaften selbst entscheiden, ob sie bestimmte Informationen über ökologische, soziale und andere Aspekte ihrer Tätigkeit veröffentlichen. Die Anforderungen der bestehenden Rechtsvorschriften haben sich jedoch als unklar und ineffektiv erwiesen und wurden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich angewandt. Derzeit legen weniger als 10 % der größten Gesellschaften in der EU regelmäßig entsprechende Informationen offen“, kritisiert die EU-Kommission.

EU-Kommission Pressemitteilung