EU-Kommission will weniger Rechtszugang für BürgerInnen

Die EU-Kommission hat Berufung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rechtszugang eingelegt. Umweltverbände reagierten empört.

Der EuGH hatte im Juni beschieden, dass die EU die Aarhus-Konvention nicht richtig umgesetzt habe. Das 1998 unterzeichnete internationale Abkommen schreibt jeder Person Rechte im Umweltschutz zu. Die RichterInnen waren der Auffassung, die europäischen Regeln, die diese Rechte umsetzen und näher ausgestalten, seien zu eng gefasst und in Teilen nicht mit der Aarhus-Konvention vereinbar.

Dagegen will die Kommission nun in Berufung gehen. Jeremy Wates, Generalsekretär des European Environmental Bureau (EEB), nannte es heuchlerisch, dass die Kommission einerseits das Jahr 2013 zum Jahr des Europäischen Bürgers ausruft und andererseits gegen Gerichtsurteile vorgeht, die die Rechte eben dieser BürgerInnen stärken sollen.

Die angemessene Reaktion auf die Urteile wäre die Stärkung des kritisierten Rechtsakts gewesen, heißt es in einer gemeinsamen Reaktion von EEB und ClientEarth. Das Urteil des EuGH war im Juni von Umweltverbänden als große Errungenschaft gefeiert worden, da es für sie eine klare Stärkung bedeutete. Die Kommission will zudem gegen ein Urteil zum besseren Zugang zu Informationen bei den EU-Institutionen vorgehen. [DNR]

DNR: Kommission will weniger Rechtszugang für Bürger
EEB Pressemitteilung (en)