EU-Kommissionsbericht über verpflichtende Herkunftsangabe von Fleisch
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Die Kommission hat gestern, am 17. Dezember 2013, einen Bericht veröffentlicht, in dem erörtert wird, ob die Ursprungskennzeichnung von als Zutat verwendetem Fleisch künftig verpflichtend sein soll. In dem Bericht, der sich auf eine extern durchgeführte Studie von Juli 2013 stützt, werden „das Recht der Verbraucher auf Information, die Machbarkeit der Einführung einer obligatorischen Ursprungskennzeichnung und eine Kosten-Nutzen-Analyse einschließlich der Folgen für den Binnenmarkt und den internationalen Handel untersucht“.Aus dem Bericht lässt sich laut Angaben der EU-Kommission folgendes Fazit ziehen:
Das Interesse der VerbraucherInnen an einer Ursprungskennzeichnung für Fleisch als Zutat ist erheblich (90 % der VerbraucherInnen).
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bestehen deutliche Unterschiede bei den Präferenzen und Vorstellungen der VerbraucherInnen in Bezug auf Ursprungsangaben sowie die Motivation und die Gründe für diese Informationen.
Bei den wichtigsten Faktoren für die Verbraucherentscheidung rangiert die Ursprungsangabe hinter Preisüberlegungen und Qualität. Trotz regen Interesses an einer Ursprungskennzeichnung sind die Verbraucher nicht bereit, entsprechend mehr für die Bereitstellung dieser Informationen zu zahlen. Schon bei Preisaufschlägen von weniger als 10 % sinkt die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher um 60-80 %.
EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Kommission Bericht (Deutsch)