EU-Konsultation: Gerichts-Zugang in Umweltfragen
Umweltrecht
Die Europäische Kommission hat am 15. Juli eine öffentliche Konsultation darüber gestartet, wie sich der Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten verbessern lässt. Die Konsultation läuft bis zum 23. September 2013. Die Konsultation wurde nur in englischer Sprache veröffentlicht.„Obwohl das EU-Recht viele Bereiche erfasst, die den Zugang zu den Gerichten betreffen, gibt es auch Lücken, die nur durch Rechtsprechung abgedeckt werden können. Interessenträger sind besorgt über die Rechtsunsicherheit, mit der sie konfrontiert sind, und sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben Maßnahmen gefordert, um den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu verbessern.“
Die Konsultation deckt drei große Bereiche ab:
• Die Bedeutung der Gewährleistung eines wirksamen und effizienten Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in den Mitgliedstaaten.
• Die Möglichkeiten der Gewährleistung eines wirksamen und effizienten Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
• Aspekte, zu denen die EU Maßnahmen ergreifen kann.
„Der Zugang zu den Gerichten – das Recht, gegen mit dem Umweltrecht mutmaßlich nicht im Einklang stehende Entscheidungen und Unterlassungen der Behörden vorzugehen – ist eine internationale Verpflichtung, die sich aus einem von der EU im Jahr 2005 ratifizierten UN-Übereinkommen ergibt.“