EU-Konsultation zum Transparenzregister gestartet
Die EU-kommission hat am 1. März 2016 eine öffentliche Konsultation zum Transparenzregister gestartet. Interessierte EU-BürgerInnen können 12 Wochen lang Stellungnahmen abgeben.„Interessenten können sich sowohl zur derzeitigen Regelung für die Registrierung von Interessenvertretern, die Einfluss auf die Arbeit der EU-Organe nehmen wollen, als auch zum geplanten verbindlichen Lobby-Register äußern, das sich auf das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Kommission erstrecken soll“, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung anlässlich des Starts der Konsultation.
„Die Kommission hat eine zweiteilige Konsultation konzipiert. Beiträge werden von einem breiten Spektrum von Interessenträgern, von der Zivilgesellschaft und von Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Der erste Teil der Konsultation erfordert keine Vorkenntnisse über das derzeitige Transparenzregister und ermöglicht es Laien, auf grundsätzliche Fragen und Fragen zum Geltungsbereich des Registers zu antworten. Im zweiten Teil werden Nutzer des derzeitigen Systems um Stellungnahmen zu dessen praktischer Funktionsweise gebeten. Die Konsultationsunterlagen sind in allen EU-Amtssprachen erhältlich, um ein möglichst breites Feedback zu erhalten. Die Konsultation endet am Dienstag, den 31. Mai.“
„Das neue System, das in einer interinstitutionellen Vereinbarung münden soll, würde über das derzeitige Register hinausgehen, das gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Kommission verwaltet wird, aber nicht verbindlich ist und den Rat nicht mit umfasst“, informiert die Kommission. „Die internen Reformen der Kommission haben bereits zu einer starken Zunahme der Eintragungen im Transparenzregister geführt: Seit dem 1. März zählt das derzeitige Transparenz-Register 9286 Einträge; am 31. Oktober 2014, bevor die jetzige Kommission ihr Amt antrat und diese Reformen durchführte, waren es noch 7020 Einträge. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit den Gesetzgebern, dem Europäischen Parlament und dem Rat, wichtig ist, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger einen vollständigen Überblick darüber haben, welche Interessenvertreter den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen versuchen. Die öffentliche Konsultation wird in den Vorschlag einfließen, den die Kommission später in diesem Jahr vorlegen wird.“
EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Konsultation zum Transparenzregister