EU-Konsultation zur Richtlinie über Umweltstraftaten

16. Okt 2019

Bis 02.01.2020: Die EU-Kommission will die Richtlinie über Umweltstraftaten auf ihre Bedeutung und Wirksamkeit hin überprüfen. Dazu ist Ihre Meinung gefragt.

Im Detail geht es um die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Sie zielt darauf ab, durch strafrechtliche Maßnahmen sowohl den Umweltschutz als auch eine vollständige Anwendung der EU-Umweltvorschriften zu gewährleisten.

Im Rahmen der Evaluierung will die EU-Kommission prüfen, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen für die Umsetzung der Richtlinie ergriffen haben. Dazu gehören Spezialisierung und Ausbildung, die Zuweisung ausreichender Ressourcen für Polizei- und Justizbehörden, die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen nationalen Behörden sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit.

Es sollen auch neue Herausforderungen im Bereich der Umweltkriminalität untersucht werden, wie etwa das verstärkte Auftreten krimineller Vereinigungen und die Notwendigkeit zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

Interessierte Organisationen und Einzelpersonen können sich ab sofort an der Konsultation beteiligen.

Konsultation der Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

 

Quelle: DNR

 

Konsultation: Wie wirksam sind EU-Vorschriften zur Strafverfolgung im Umweltbereich?