EU-Konzessionsrichtlinie: Subsidiaritätsrüge des österreichischen Bundesrates

Umweltrecht, Wasser, Meere & Fischerei

„Im Zusammenhang mit der Debatte um den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen weist die Kommission Behauptungen der Medien, sie betreibe eine Zwangsprivatisierung des Wassersektors, zurück. Diese beruhen auf einer bewussten Fehlinterpretation des Richtlinienvorschlags“, schreibt die schreibt die Vertretung der EU-Kommission in Österreich auf ihrer Webseite. „Die Kommission erkennt an, dass Wasser ein öffentliches Gut mit lebenswichtiger Bedeutung ist, und hat deshalb von Anfang an sichergestellt, dass der Richtlinienvorschlag die Autonomie der kommunalen Gebietskörperschaften bei der Organisation und Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vollauf berücksichtigt und unterstützt.“

Die Konzessionsrichtlinie stößt in Österreich auf großen Widerstand und führte unter anderem auch zu einer Subsidiaritätsrüge des österreichischen Bundesrats. Der österreichische SPÖ-Abgeordnete zum EU-Parlament, Josef Weidenholzer, fasst die Rüge in seinem „EU-Update“, in dem er über viele Aspekte der Konzessionsrichtlinie informiert, zusammen. Die Europäische Kommission hätte nicht ausreichend dargelegt, warum eine Regelung der Dienstleistungskonzession auf europäischer Ebene überhaupt erforderlich sei. Das Europäische Parlament hätte sich auch schon im Mai 2010 in einer Resolution gegen die Notwendigkeit einer Konzessionsrichtlinie ausgesprochen.

EU-Kommission Österreich – Konzessionsrichtlinie
EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer: EU-Update Konzessionsrichtlinie