EU legt Konzepte gegen Artensterben vor

Natur & Biodiversität

Um dem Artensterben entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission vier Handlungsoptionen zur Diskussion gestellt.

Zum Beginn des Internationalen Jahres der Biodiversität hat die Kommission eine Mitteilung vorgelegt, in der die künftigen Optionen für den Schutz der biologischen Vielfalt erörtert werden. Nachdem das Artensterben weiter voranschreitet und die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt erzielt haben, wurden von der EU neue Pläne vorgestellt.
Ziel ist es, noch vor Ende des Jahres, zu einer europäischen Rahmenregelung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu gelangen. Eine Einigung wäre dringend notwendig, da die derzeitigen Bestimmungen der EU nur noch bis Ende 2010 gelten. In der Mitteilung wird ein langfristiges Konzept für biologische Vielfalt (Vision 2050) vorgeschlagen, dem zufolge Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen der Natur „angesichts ihres intrinsischen Wertes sowie im Interesse der Kontinuität des wirtschaftlichen Wohlstands und des Wohls der Menschen und zur Vermeidung katastrophaler Veränderungen infolge des Biodiversitätsverlustes zu erhalten, zu bewerten und im Rahmen des Möglichen wieder nutzbar zu machen sind“.

Um dieses langfristige Ziel (2050) zu erreichen, werden vier unterschiedlich ehrgeizige mittelfristige Ziele (2020) vorgelegt. Diese reichen von einer „spürbaren Senkung der Verlustrate“ bis zu einer „Eindämmung des Verlustes + Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen“ an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020. Die verschiedenen Handlungsoptionen sollen den Mitgliedstaaten den Diskussionsrahmen für eine künftige politische Rahmenregelung der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vorgeben.

Presseaussendung Kommission
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