EU-Maßnahmen gegen unlautere Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2014 eine Mitteilung angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten auffordert, nach Wegen zu suchen, um kleine Lebensmittelerzeuger und Einzelhändler besser vor unlauteren Praktiken ihrer mitunter deutlich stärkeren Handelspartner zu schützen.

„Bevor ein Produkt zum Verbraucher gelangt, tragen zahlreiche Marktteilnehmer (Produzenten, Verarbeiter, Einzelhändler etc.) in der Lebensmittelversorgungskette zu seiner Qualität und Wertschöpfung bei. Aufgrund bestimmter Entwicklungen, wie der verstärkten Konzentration von Marktteilnehmern, verfügen die Akteure entlang der Versorgungskette über sehr unterschiedliche Verhandlungspositionen. Obwohl asymmetrische Verhandlungspositionen in Wirtschaftsbeziehungen üblich und legitim sind, können solche Ungleichgewichte in manchen Fällen zu unlauteren Handelspraktiken führen“, begründet die EU-Kommission ihr Handeln in einer Pressemitteilung.

Als unlautere Handelspraktiken würden unter anderem folgende Maßnahmen gelten:
• Vermeidung oder Weigerung, zentrale Vertragsklauseln schriftlich festzulegen
• Nachträgliche einseitige Änderung von Kosten oder Preisen für Produkte und Dienstleistungen
• Abwälzung von ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Risiken auf eine Vertragspartei
• Absichtliche Nichteinhaltung eines Liefer- oder Empfangszeitplans, um unrechtmäßige Vorteile zu erlangen
• Einseitige, nicht oder nicht rechtzeitig angekündigte Beendigung einer Handelsbeziehung ohne sachlich gerechtfertigte Gründe

Die Mitteilung über unlautere Handelspraktiken legt den Interessenträgern eine Reihe von Prioritäten nahe, um die Einrichtung eines wirksamen EU-weiten Rahmens gegen unlautere Praktiken zu vereinfachen. Sie sieht laut Angaben der EU-Kommission keine Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene vor, sondern fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten angemessene Vorkehrungen gegen unlautere Praktiken zu treffen. Die Kommission schlägt Maßnahmen in drei Bereichen vor, und zwar:

1. Unterstützung der freiwilligen Supply Chain Initiative. Die Mitteilung ermutigt „Akteure entlang der Lebensmittelversorgungskette, der im September 2013 gegründeten Supply Chain Initiative und ihren nationalen Plattformen beizutreten. Zudem ruft sie die Governance-Gruppe der Initiative auf, so viele KMU wie möglich zur Teilnahme zu bewegen, da diese am meisten von der Initiative profitieren.“

2. EU-weite Standards für empfehlenswerte Verfahren: Um unlautere Handelspraktiken EU-weit und vor allem grenzübergreifend wirksam zu bekämpfen, schlägt die EU-Kommission vor, dass die Grundsätze der Supply Chain Initiative als Grundlage für ein gemeinsame EU-weite Standards dienen könnten.

3. Wirksame Durchsetzung auf nationaler Ebene: „Wenn die schwächere Partei in einer Handelsbeziehung wirtschaftlich von ihrem stärkeren Partner abhängt, wird sie eher von rechtlichen Schritten oder freiwilligen Streitbeilegungsmechanismen absehen, um sich gegen unlautere Praktiken zu wehren, da sie befürchten muss, die Handelsbeziehung zu schädigen oder zu verlieren.“ Um Unternehmen wirksam von der Anwendung unlauterer Handelspraktiken abzuschrecken, plädiert die Kommission für EU-weit anwendbare Mindestdurchsetzungsstandards.

EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Kommission MEMO/14/485