EU-Minister einigen sich auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel
Verkehr & Luft & Industrie, Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Klare und leserliche Angaben auf den Verpackungen sollen Pflicht werden.
Die EU-Minister für Gesundheit einigten sich Anfang letzter Woche bei ihrem Treffen in Brüssel auf einen Kompromiss bei der Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln.
Alle Angaben müssen klar, eindeutig und leicht leserlich auf den Verpackungen aufgedruckt sein, die Schrift muß eine bestimmte Mindestgröße haben.
Auch Angaben zu Fett, Kohlehydraten, Eiweiß, Zucker oder Salzgehalt sowie zum Nährwert eines Lebensmittels werden künftig verpflichtend sein.
Die verpflichtende Herkunftsbezeichnung für bestimmte Arten von Fleisch (Schwein, Lamm, und Geflügel) soll eingeführt werden, für Rindfleisch gibt es schon entsprechende Regeln. Drei Jahre nach in Kraft treten der Bestimmungen soll die Einführung der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung auch für Milch und Milchprodukte, verarbeitete Fleischprodukte, unverarbeitete Lebensmittel, und andere Mischprodukte überprüft werden.
Alkoholische Getränke wurden von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Als nächster formaler Schritt muß der Vorschlag des Rates jetzt in einer zweiten Lesung des EU-Parlaments angenommen werden. Die Position des EU-Parlaments zum Thema Kennzeichnungspflicht, die im Juni präsentiert wurde, ist strikter als der Kompromiss des Rates, weshalb es wahrscheinlich noch länger dauern wird, bis sich die Gesetzgeber auf eine gemeinsame Position einigen werden.
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