EU-Mitgliedstaaten fordern Klärung bei Gentechnikrecht

29. Nov 19

Im Herbst 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Produkte neuer gentechnischer Verfahren wie Crispr/Cas9 unter das Gentechnikrecht fallen. Nun wollen die EU-Länder von der EU-Kommission wissen, was das in der Praxis bedeutet.

Bis zum Frühjahr 2021 solle die Kommission untersuchen, was das Urteil für Konsequenzen hat und gegebenenfalls „erforderliche Maßnahmen“ vorschlagen. Der Rat begründete sein Anliegen damit, dass zwar der rechtliche Status neuer Gentechnikverfahren klargestellt worden sei, bei Behörden, Wirtschaft und Forschung aber noch praktische Fragen offen seien.

Den Mitgliedstaaten geht es unter anderem um die Einhaltung der Freisetzungsrichtlinie, wenn sich Produkte, die durch neue gentechnische Verfahren - etwa die Genschere Crispr/Cas - erzeugt wurden, nicht mehr von Produkten unterscheiden, die durch natürliche Mutation entstanden sind.

Die Freisetzungsrichtlinie regelt beispielsweise, dass gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere auf ihre Risiken geprüft und gekennzeichnet werden und rückverfolgbar sein müssen. Der Nachweis von Veränderungen durch neue Gentechnikverfahren ist derzeit jedoch nur unzureichend untersucht und festgelegt.

Zudem solle die EU-Kommission klären, wie gewährleistet werden kann, dass importierte und innerhalb der EU hergestellte Produkte gleichbehandelt werden. Denn einige Staaten außerhalb Europas prüfen und kennzeichnen genomeditierte Produkte nicht wie Gentechnik.

Friends of the Earth befürchten, dass die neuen Gentechnikverfahren aus dem Gentechnikrecht herausgenommen werden sollen. Denn Finnland, das die Aufforderung an die EU-Kommission angestoßen hat, will die neuen Gentechnikverfahren weniger streng regeln als die bisherigen Methoden.

Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit mitzuteilen, welche Schritte sie in dieser Sache unternehmen wird.


Beschluss (EU) 2019/1904 des EU-Rates

Friends of the Earth zu Gentechnik

Quelle: DNR

Klärung für den Umgang mit neuer Gentechnik gefordert