EU-Mitgliedstaaten mit schlechter Luftqualität müssen mit Klage rechnen

29. März 18

Mehrere EU-Mitgliedstaaten, die jahrelang EU-Grenzwerte zur Luftqualität überschreiten, können nun mit einer Klage rechnen, das kündigte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella im Europäischen Parlament an. In mehr als 130 Städten in 23 EU-Ländern werden regelmäßig die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub überschritten. Im Januar lud die EU-Kommission neun besonders verschmutzende Länder nach Brüssel ein, drohte bereits mit einer Klage und forderte eine Stellungnahme inklusive Vorschläge für effektive Maßnahmen, wie die Luftqualität verbessert werden soll. Nach gründlicher Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten Vorschläge für saubere Luft sei die Kommission nun zu dem Schluss gekommen, mehrere Fälle weiter zu verfolgen und Ende April rechtliche Schritte einzuleiten. Das erklärte Vella vor dem Umweltausschuss des EU-Parlaments. Welche der neun betroffenen Länder (Deutschland, Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien, der Slowakei und Großbritannien) mit einer Klage rechnen können, sagte er nicht.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) in Brüssel hatte gemeinsam mit anderen europäischen Umweltschutzorganisationen bei den Regierungen nachgefragt, mit welchen Maßnahmen sie vorhaben, die Luftqualität in ihren Ländern zu verbessern. Das Ergebnis: entweder wurden die Pläne aus Angst vor einer öffentlichen Bewertung geheim gehalten oder die vorgeschlagenen Maßnahmen eigneten sich nicht bis wenig, um der „Luftkrise“ sinnvoll zu begegnen.

Margherita Tolotto, zuständig für Luftqualität beim Europäischen Umweltbüro, begrüßt daher Vellas Ankündigung: „Wir haben immer noch keine Vorschläge mit Maßnahmen gesehen, die solide genug sind, um die europäische Krise der Luftverschmutzung zu bewältigen. Die Kommission hat keine Wahl und muss die europäischen BürgerInnen vor gefährlicher Verschmutzung schützen.“

Bisher wurden nur Bulgarien und Polen wegen schlechter Luftqualität vom Europäischen Gerichtshof verurteilt.

 

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