EU-Mitgliedstaaten müssen E-Tankstellen bauen

Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Am Montag, den 29. September 2014, wurden neue EU-Vorschriften beschlossen, die den Aufbau alternativer Tankstellen in ganz Europa vorantreiben sollen. Dabei sollen gemeinsame Standards helfen, welche die Gestaltung und Nutzung solcher Tankstellen wie auch einen Einheitsstecker für das Aufladen von Elektrofahrzeugen betreffen. Bis Ende 2016 müssen die Mitgliedstaaten Ziele definieren und veröffentlichen und ihre nationalen Strategierahmen vorlegen.

„Bislang stehen umweltfreundlichen Kraftstoffen drei Haupthindernisse entgegen“, schreibt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung: „die hohen Kosten der Fahrzeuge, eine geringe Akzeptanz unter den Verbrauchern und die Unterversorgung mit Tankstellen und Ladestationen. Dadurch entsteht ein Teufelskreis.“

Nach der neuen „Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ müssen die Mitgliedstaaten jetzt eine Mindestinfrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff und Erdgas bereitstellen und gemeinsame EU-weite Standards für die benötigte Technik und für die Information der Verbraucher ausarbeiten. Durch die Möglichkeit, See- und Binnenschiffe mit Flüssigerdgas (LNG) zu betreiben, würde eine realistische Aussicht auf eine Senkung des Schadstoffausstoßes und insbesondere die Einhaltung strengerer Schwefelemissionsgrenzwerte in besonders gefährdeten Gebieten entstehen, so die Kommission.
Mit der Richtlinie wird ein Rechtsrahmen für folgende Kraftstoffe geschaffen: Strom, Flüssigerdgas (LNG), Komprimiertes Erdgas (CNG), und Wasserstoff.

„Darüber hinaus verlangt die Richtlinie, dass die Verbraucher klare Angaben über die in einem Fahrzeug verwendbaren Kraftstoffe erhalten und in den Kraftfahrzeughandbüchern, bei den Händlern sowie an den Tankstellen und Ladestationen einheitliche Kennzeichnungen verwendet werden. Ferner sollen den Verbrauchern genaue Informationen bereitgestellt werden, damit sie die Preise alternativer und herkömmlicher Kraftstoffe miteinander vergleichen können. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass die Ortsangaben für öffentlich zugängliche Tankstellen und Ladestationen allgemein und ohne Diskriminierung zugänglich sind.“

EU-Kommission Pressemitteilung