EU-Nanoregister: Missstand bei Kosmetikverordnung
6. April 18
Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hatte sich im vergangenen Jahr bei der Ombudsfrau über die Weigerung der Kommission beschwert, Herstellerangaben und einen Katalogentwurf zu Nanomaterialien zu veröffentlichen (EU-Umweltnews vom 3.8.2017). Emily O’Reilly, die europäische Bürgerbeauftragte, gab der Beschwerde nun Recht und bezeichnete die Vorgehensweise der Kommission als Verwaltungssmissstand. Die Kommission hätte die von Herstellern eingereichten Informationen zu den Inhaltsstoffen kosmetischer Produkte herausgeben können und solle ihrer Pflicht nun im Nachhinein nachkommen.
Die Kommission hätte schon seit Januar 2014 laut der Kosmetikverordnung einen Katalog veröffentlichen sollen, der auflistet, welche Nanomaterialien in welchen kosmetischen Produkten enthalten sind. Das Register wurde nach dreijährigem Verzug im Juli 2017 schließlich veröffentlicht.
Alice Bernard, ClientEarth-Anwältin bemängelt jedoch, dass wichtige Informationen nicht darin vorkommen. Die Auswirkungen von mikroskopisch kleine Partikel, die in vielen Alltagsgegenständen enthalten sind, auf die menschliche Gesundheit und Umwelt wurde bisher noch nicht ausreichend erforscht.
Die Kommission muss nun bis Mitte Juni auf die Empfehlung der Bürgerbeauftragten reagieren. Laut dem Nachrichtendienst ENDS Europe arbeiten die EU-BeamtInnen bereits an der Umsetzung der Entscheidung. (Quelle: DNR)