EU: Neue Etikettierungsregeln für Pelz und Leder

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

VerbraucherInnen sollen künftig davor bewahrt werden, Felle oder Leder zu kaufen, ohne dies zu wissen.

Jede Verwendung von tierischen Materialien in der EU muss künftig deutlich auf dem Etikett der Textilerzeugnisse angegeben werden.

Felle werden oft als Besatz bei preisgünstigen Kleidungsstücken verwendet. Für VerbraucherInnen ist es oft schwierig, zwischen Echt- und hochwertigem Kunstfell zu unterscheiden. Textilien, die solche Produkte enthalten, müssen in Zukunft als "nichttextile Teile tierischen Ursprungs" gekennzeichnet werden.

Weiters wird die EU-Kommission bis 2013 eine Studie über ein mögliches Ursprungskennzeichnungssystem erstellen. Dieses System sollte VerbraucherInnen genaue Informationen über das Ursprungsland sowie zusätzliche Informationen, die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Textilwaren sicherstellen, leisten.

Die neue Verordnung enthält eine Ausnahmeregelung von der zwingenden Etikettierungsanforderung. Diese betrifft maßgeschneiderte Textilwaren von selbständigen Schneidern.

Nach der jetzt erfolgten Verabschiedung durch das EU-Parlament müssen diese Regeln zur Textilkennzeichnung noch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Die neue Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten werden zweieinhalb Jahre Zeit für die Umsetzung der neuen Kennzeichnungsanforderungen, wie beispielsweise Etikettierung von Fellteilen, haben, um der Industrie Zeit zur Anpassung zu geben.

Pressemitteilung Europäisches Parlament