EU-Ombudsfrau bestätigt Kritik an Deregulierungs-Paketen
Die Ergebnisse basieren auf drei separaten beschwerdebasierten Untersuchungen, in denen untersucht wurde, inwieweit die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativentwürfen zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Omnibus I), zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten die Standardvorschriften und -verfahren für die Politikgestaltung angewandt hat. Bei der Ausarbeitung dieser dringenden Legislativvorschläge hat die Kommission bestimmte Teile ihrer eigenen Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Rechtsetzung evidenzbasiert, transparent und inklusiv ist, nicht umgesetzt. Zu den festgestellten Verfahrensmängeln gehörte, dass die Dringlichkeit der Legislativvorschläge für die Öffentlichkeit nicht vollständig gerechtfertigt und ihre Begründung für die Abweichung von ihren internen Rechtsvorschriften, den sogenannten Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung, nicht dokumentiert wurde. Es gab auch spezifische Probleme bei den drei Gesetzgebungsverfahren, darunter: Verkürzung der Konsultationszeit zwischen den Dienststellen der Kommission auf weniger als 24 Stunden über ein Wochenende (Omnibus I); Verspätete Veröffentlichung eines Dokuments mit Belegen zur Untermauerung des Legislativvorschlags (Gesetzgebung zur Schleusung von Migranten) und nachdem die Gesetzgebung bereits verabschiedet worden war (GAP); Keine eindeutigen internen Aufzeichnungen über die Durchführung einer Bewertung der Klimakonsistenz (GAP und Omnibus I).
In ihren Empfehlungen an die Kommission forderte die Bürgerbeauftragte sie auf, für eine vorhersehbare, kohärente und nicht willkürliche Anwendung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu sorgen und sicherzustellen, dass die künftige dringende Ausarbeitung von Legislativvorschlägen stets transparent, evidenzbasiert und inklusiv ist. Die Bürgerbeauftragte teilte auch eine Reihe von Vorschlägen. Dazu gehören die Klarstellung, dass Klimabewertungen für alle Legislativvorschläge durchgeführt werden sollten, und die Klarstellung von Mindeststandards für Konsultationen von Interessenträgern in Dringlichkeitsverfahren.
Position der Organisation Südwind
Angesichts der Feststellungen der EU-Ombudsfrau fordert die österreichische Menschenrechtsorganisation, dass eine vollständige Folgenabschätzung durchgeführt wird. „Jede politische Einigung muss auf Fakten beruhen und mit den EU-Klimaschutzzielen im Einklang steht. Wenn das nicht möglich ist, muss die Kommission ihren Deregulierungs-Vorschlag zurückziehen. Dies gilt nicht nur für das erste Omnibus-Paket, sondern für alle vorgeschlagenen und geplanten Gesetzespakete“, fordert Südwind-Sprecher Grasgruber-Kerl. Die Entscheidung folgt auf mehrere Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der EU Ombudsstelle – dem Aufsichtsorgan der Verwaltung – über das Verfahren zur Verabschiedung des ersten Omnibus-Pakets. Dieses zielt darauf ab, zentrale Verpflichtungen zur Unternehmensverantwortung abzuschwächen, darunter das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Eingebracht wurde die Beschwerde von der European Coalition for Corporate Justice gemeinsam mit ClientEarth, Anti-Slavery International, Clean Clothes Kampagne, Friends of the Earth Europe, Global Witness, Notre Affaire À Tous und T&E (Transport & Environment). Diese hatten Alarm geschlagen aufgrund undemokratischer und intransparenter Verfahren der Kommission, die Unternehmensinteressen Vorrang vor öffentlichem und ökologischem Wohl einräumten.
EU-Aufsichtsbehörde bestätigt Kritik an Deregulierungs-Paket