EU-Ombudsmann: Beschwerde Volksanwalt – Bienensterblichkeit

Chemie & Nanotechnologie

Im März 2012 wandte sich die österreichische Volksanwaltschaft mit einer Beschwerde an den EU-Ombudsmann. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse würden darauf hindeuten, dass bestimmte Neonicotinoide zu einer erhöhten Bienensterblichkeit geführt haben. Die Volksanwaltschaft beschwerte sich darüber, dass die Kommission keine angemessenen Maßnahmen wie zum Beispiel eine Überprüfung der Zulassung der betreffenden Substanzen ergriffen habe, um das Problem anzugehen.

Die Kommission hat eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln, sogenannte Neonicotinoide, zugelassen. Die entsprechende Verordnung sieht eine Überprüfungsmöglichkeit für die Zulassung von Substanzen vor, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Grund zur Annahme geben, dass sie die Zulassungskriterien nicht länger erfüllen, weil sie zum Beispiel Gesundheitsschäden bei Tieren auslösen.

Die EU-Kommission hat jetzt dem EU-Ombudsmann eine Stellungnahme übermittelt, in der sie eine Reihe von Maßnahmen auflistet, die sie kürzlich in Bezug auf das Problem der erhöhten Bienensterblichkeit ergriffen hat. So benannte sie zum Beispiel ein EU-Referenzlabor zur Bienengesundheit und gab eine Studie über das Ausmaß der Bienensterblichkeit in Auftrag. Darüber hinaus ersuchte die Kommission im April 2012 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Risikobewertung sämtlicher Neonicotinoide hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Bienen zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung durch die EFSA wird für Dezember 2012 erwartet.

Der Ombudsmann schloss seine Untersuchung daher ab und ersuchte die Kommission, ihn bis zum 31. März 2013 über das Ergebnis ihrer Bewertung zu informieren.

Der vollständige Text der Entscheidung ist auf der Webseite des EU-Ombudsmannes verfügbar.

EU-Kommission Pressemitteilung
Entscheidung Ombudsmann