EU-Ombudsmann: Kommission muss Mängel bei der Untersuchung des Wiener Flughafens beseitigen

Bei der Erweiterung des Wiener Flughafens kam es zu so gravierenden Gesetzesbrüchen, dass jetzt das EU-Parlament mit dieser Angelegenheit beschäftigt wird.

Vor der Erweiterung des Flughafens wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)durchgeführt, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist und die EU-Kommission wurde nicht aktiv, als eine nachträglich durchgeführte Prüfung beanstandet wurde.

Bei der im Nachhinein durchgeführten – und von der EU-Kommission angeordneten - UVP gab es laut EU-Ombudsmann „mögliche Interessenkonflikte“ der Behörden. Die Kommission wurde nach Abschluss der Prüfung allerdings diesbezüglich nicht aktiv.

Schließlich wurde auf Ansuchen von 27 österreichischen Bürgerinitiativen der EU-Ombudsmann eingeschaltet, der jetzt auch einen Sonderbericht an das EU-Parlament verfasste. Der Ombudsmann kritisiert die EU-Kommission massiv und fordert sie zum Handeln auf:

„Während seiner Untersuchung wies der Ombudsmann wiederholt auf Probleme mit dieser nachträglichen Prüfung hin. Erstens habe das für die Prüfung verantwortliche Ministerium selbst einige Projekt-Genehmigungen erteilt. Der Ombudsmann teilte die Ansicht der Beschwerdeführer, dass dies einen Interessenskonflikt darstellen könnte. Zweitens hätten die Bürgerinitiativen mit ihrer Kritik Recht, die Kommission habe sich nicht ordnungsgemäß mit ihrer Forderung nach Zugang zu einem Überprüfungsverfahren befasst.

Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass es die Kommission versäumt habe, angemessene Schritte im Hinblick auf eine offensichtliche Verletzung von EU-Recht zu ergreifen. Er unterbreitete daher dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht mit der Bitte um Unterstützung, um die Kommission davon zu überzeugen, ihr Vorgehen in diesem Fall zu korrigieren.“

Pressemitteilung EU-Ombudsmann
Sonderbericht an das EU-Parlament