Abfallpaket der Europäischen Union wird Gesetz
28. Juni 18
Am 14. Juni sind die insgesamt vier Änderungsrichtlinien des europäischen Abfallpakets im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie treten am 4. Juli in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Das Abfallpaket umfasst neben Zielvorgaben für das Recycling auch spezifische Ziele für Verpackungen und separate Anforderungen für Bioabfall und Deponien. Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die bis 2030 festgelegte Recyclingquoten für alle Verpackungen (70%), Plastik (55%), Holz (30%), Eisenmetalle (80%), Aluminium (60%), Glas (75%) und Papier und Pappe (85%) erreichen werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 getrennte Sammlungen von Textilabfällen und gefährlichen Abfällen aus Haushalten einrichten und bis zum 31. Dezember 2023 sicherstellen, dass Bioabfälle entweder getrennt gesammelt oder durch Kompostierung an der Quelle recycelt werden. Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung („Re-Use“) gibt es keine eigene Zielquote, allerdings muss diese Verwertungsart separat dokumentiert werden.
In Bezug auf die Deponierung wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass alle zur Verwertung oder Verwertung geeigneten Abfälle bis 2030 nicht auf Deponien entsorgt werden, mit Ausnahme von Abfällen, für die die Deponierung das beste Umweltergebnis darstellt. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis zum Jahr 2035 weniger als 10% der gesamten Menge an erzeugtem Siedlungsabfall auf Deponien entsorgt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der erweiterten Herstellerverantwortung. Produkthersteller sind im Rahmen dieser Systeme dafür verantwortlich, die Bewirtschaftung ihrer Produkte im Abfallstadium zu gewährleisten und müssen hierfür einen finanziellen Beitrag leisten.
Die Mitgliedstaaten sollen außerdem im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung um 30% bis 2025 und um 50% bis 2030 anstreben. Um Lebensmittelsverschwendung zu vermeiden, sollen die Mitgliedstaaten unter anderem Anreize für die Sammlung unverkaufter Lebensmittel und deren sichere Umverteilung schaffen.
Hintergrundinformation
Das Abfallpaket ist Teil des sogenannten Kreislaufwirtschaftspakets der EU, das Ende 2015 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde und besteht aus insgesamt vier Richtlinien: der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie, der Deponierichtlinie sowie der Richtlinie zur Änderung der Altfahrzeugrichtlinie, der Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und der Elektro-und Elektronikaltgeräterichtlinie.
Sie können die überarbeiteten Rechtsvorschriften im Amtsblatt der EU einsehen.