EU-Parlament befürwortet gemeinsames Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission

Die ParlamentarierInnen fordern die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“, Kontakte mit Lobbyisten sollen im Anhang ihrer legislativen Berichte aufgelistet werden.

Nach der Zustimmung der EU-ParlamentarierInnen Anfang Mai steht der Einführung eines gemeinsamen Transparenzregisters von EU-Parlament und Kommission nichts mehr im Weg.

Zur Zeit existiert ein freiwilliges Register der Kommission, in das sich LobbyistInnen eintragen lassen können. Für LobbyistInnen und andere InteressensvertreterInnen, die Zugang zum Europäischen Parlament wünschen, besteht eine Akkreditierungspflicht. Beide Register werden zur Zeit getrennt geführt, was den Informationsprozess für BürgerInnen erschwert.

Die Registrierung in dem Transparenzregister wird allerdings für Lobbyisten nicht verpflichtend sein, was von Nichtregierungsorganisationen scharf kritisiert wird. Nur die Akkreditierung zum Europäischen Parlament bleibt nach wie vor zwingend aufrecht.

Die EuropaparlamentarierInnen forderten den Ministerrat auf, an dem Register teilzunehmen.

Die Abgeordneten stimmten außerdem dem Vorschlag zu, im Annex von Berichten zu Gesetzestexten einen „legislativen Fußabdruck“ hinzuzufügen. Darin würden alle Lobbyisten angeführt, mit denen ParlamentarierInnen im Rahmen ihrer Arbeit an einem Gesetz Kontakt hatten.

EU-Parlament Presseaussendung