EU-Parlament: Besserer Schutz für Verbraucher:innen
Neue Vorschriften sollen sicherstellen, dass Opfer eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn fehlerhafte Produkte, einschließlich digitaler oder wiederaufbereiteter Produkte, ihnen körperlichen und psychischen Schaden zufügen. Mit 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung haben der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ihren Standpunkt zu den aktualisierten Regeln für die Haftung von Wirtschaftsakteuren für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden angenommen. Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen und angemessen auf das Aufkommen neuer Technologien (wie KI), den Übergang zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell und die Zunahme des Online-Shoppings (auch von außerhalb der EU) zu reagieren.
Mit dem Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass auch dann, wenn ein defektes Produkt außerhalb der EU gekauft wurde, ein in der EU ansässiges Unternehmen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Sollte kein haftbares Unternehmen gefunden werden, könnten die Verbraucher:innen immer noch über nationale Regelungen entschädigt werden. Der Vorschlag zielt darauf ab, das Verfahren in Bezug auf die Beweislast zu vereinfachen, das heißt die Notwendigkeit, für eine Entschädigung nachzuweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und dass dies den Schaden verursacht hat. Personen, die einen Schaden erlitten haben, können ein Gericht ersuchen, den Betreiber anzuweisen, Beweise offenzulegen, die ihnen bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs helfen können. Außerdem wird die Mindestschadenssumme von 500 EUR gestrichen. Die Abgeordneten fordern, dass die nationalen Verbraucherschutzbehörden die Verbraucher:innen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beraten.
Nach dem angenommenen Text wird es möglich sein, nicht nur für physische Schäden, sondern auch für medizinisch anerkannte psychologische Schäden und für die Zerstörung oder irreversible Beschädigung von Daten (z.B. das Löschen von Dateien von einer Festplatte) zu haften, wenn der wirtschaftliche Schaden 1000 Euro übersteigt. Die Abgeordneten verlängerten außerdem den Haftungszeitraum von den von der Kommission vorgeschlagenen 20 Jahren auf 30 Jahre in Ausnahmefällen, wenn die Symptome nur langsam auftreten. Um die Innovation zu fördern, sollen die Regeln nicht für kostenlose Open-Source-Software gelten.
Die nächsten Schritte
Wenn das Parlament als Ganzes diesen Mandatsentwurf auf einer der nächsten Plenarsitzungen annimmt, können die Gespräche mit den EU-Ländern über die endgültige Form der Rechtsvorschriften beginnen.
Better protection for consumers against damages by defective products