EU-Parlament dereguliert Neue Gentechnik

Ab Mitte 2028 können Verbraucher:innen im Laden nicht mehr unterscheiden, ob ihre konventionell produzierten Lebensmittel gentechnisch verändert wurden oder nicht. Nur das Saatgut unterliegt noch einer Kennzeichnungspflicht, nicht aber das Produkt. Das entschied der Umweltausschuss ENVI am 15. und das EU-Parlament am 17. Juni in Straßburg. Keiner der eingereichten Änderungsanträge bekam die erforderliche absolute Mehrheit, um das Gesetz noch aufzuhalten. Der Rat hatte bereits im April dem zwischen den EU-Institutionen ausgehandelten vorläufigen Kompromiss zum Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Laut EU-Parlament markiert die neue Verordnung einen Wendepunkt: Für die Regulierung von Pflanzen ist nun deren genetische Beschaffenheit und nicht mehr das Verfahren entscheidend. Mithilfe neuer genomischer Verfahren (NGT) veränderte Pflanzen werden künftig in zwei Kategorien mit unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen unterteilt, nämlich NGT-1 (Pflanzen mit nur einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können) und NGT-2. Bei letzterer Kategorie handelt es sich um genehmigungsbedürftige Pflanzen mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen, für die die bestehenden Vorschriften für genetisch veränderte Organismen gelten und für die Risikobewertungen durchgeführt werden müssen. Weil der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) das europäische Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen in Gefahr sah, hatte er vor der Abstimmung an die EU-Abgeordneten appelliert, dem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen. Ähnlich argumentierten über 146.00 Menschen, die eine Petition unterstützten sowie zahlreiche Teilnehmende einer Demonstration im Vorfeld der Abstimmung in Straßburg. 

Können Umweltrisiken ohne vorherige Risikoprüfung ausgeschlossen werden?

„Parlament lässt Verbraucher:innen im Stich“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt die Entscheidung des EU-Parlaments. Es sei „inakzeptabel“, dass unklar bleibe, wie Umweltrisiken ohne vorherige Risikoprüfung ausgeschlossen werden sollen. Besonders problematisch sei, dass der zunehmenden Patentierung von Saatgut – der Grundlage unserer Ernährung – kein Riegel vorgeschoben wird. Um den noch offenen „erheblichen Regelungsbedarf“ müsse sich die Bundesregierung jetzt kümmern.

Ungelöste Patentfragen

Bioland warf den EU-Abgeordneten vor, vor Konzerninteressen kapituliert zu haben. Das Europäische Parlament habe die Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) ohne wirksame Schutzmechanismen beschlossen. Der Verband bewertete die Entscheidung als „gravierenden politischen Fehlgriff mit weitreichenden negativen Folgen für Landwirtschaft, Züchtung und Verbraucherrechte“. Besonders folgenreich sei neben der verlorenen Wahlfreiheit und Souveränität der Mitgliedstaaten die ungelöste Patentfrage. „Künftig können und werden große Unternehmen Patente auf Pflanzen und genetische Eigenschaften beanspruchen – auch dann, wenn diese auf natürlichem oder konventionell gezüchtetem Material beruhen. Das öffnet der Privatisierung genetischer Ressourcen Tür und Tor. Die Folgen: steigende Lizenzkosten, wachsende Abhängigkeiten für bäuerliche Betriebe und das Aus für viele kleine und mittelständische Züchter“, kritisierte Bioland.

Position von BIO AUSTRIA

Konsument:innen werden bald nicht mehr erkennen können, wenn Lebensmittel mit neuer Gentechnik (NGT) veränderte Pflanzen enthalten. Das Europäische Parlament hat eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Deregulierung der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung beschlossen. Änderungsanträge, die eine Kennzeichnungspflicht von NGT und ein Verbot von NGT-Pflanzenpatenten fordern, fanden keine Mehrheit. „BIO AUSTRIA kritisiert entschieden, dass die Forderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft nach Transparenz und Schutz der Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Lebensmittelproduktion ungehört blieben“, so Barbara Riegler. „Mit dem Beschluss wird ein zentrales Versprechen des europäischen Gentechnikrechts aufgegeben: Transparenz für Konsument:innen. Wer künftig sicher sein möchte, Lebensmittel ohne Einsatz von Gentechnik zu kaufen, kann sich weiterhin auf Bio verlassen. Denn in der biologischen Landwirtschaft bleibt der Einsatz neuer sowie alter Gentechnik ausnahmslos verboten und kontrolliert“, so Barbara Riegler, „Bio schafft jene Transparenz und Sicherheit, die das EU-Recht künftig nicht mehr gewährleisten wird.“ Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben alle Warnungen in den Wind geschlagen, dass NGT-Pflanzenpatente eine massive Gefahr für die Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und Ernährung darstellen.

Position von Umweltverbänden

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, Pflanzen aus sogenannten Neuen Gentechniken (NGT) künftig weitgehend von den bisherigen Gentechnik-Vorschriften auszunehmen, stößt auf scharfe Kritik von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht darin einen Rückschritt für Umwelt, Landwirtschaft und Konsumentinnen und Konsumenten. „Das Europaparlament lässt mit seiner heutigen Entscheidung Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher im Stich“, erklärte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt nach der Abstimmung in Straßburg. Die beschlossene Verordnung lasse aus Sicht des Verbandes zahlreiche zentrale Fragen offen. Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Lockerung der bisherigen Zulassungsregeln für bestimmte Pflanzen aus Neuer Gentechnik. Nach Ansicht des BUND und weiterer Umwelt-NGOs ist nicht ausreichend geklärt, wie mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Ökosysteme künftig bewertet werden sollen, wenn umfassende Risikoprüfungen entfallen oder reduziert werden.

EU-Parlament dereguliert Neue Gentechnik

Presseaussendung BIO Austria, 17.06.2026

Kritik an EU-Entscheidung: Umweltverbände sehen Rückschritt bei Neuer Gentechnik