EU-Parlament: Einigung mit dem Rat über neue EU-Rechtsvorschrift mit besserer Unterstützung für Landwirt:innen
Die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates erzielten eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für ein Gesetz zur Bodenüberwachung. Übergeordnetes Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 gesunde Böden zu schaffen, die mit dem Ziel der EU, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, übereinstimmen. Außerdem soll ein kohärenterer und harmonisierter EU-Rahmen für die Bodenüberwachung geschaffen werden.
Überwachung und Bewertung der Böden in der EU
Gemäß der Vereinbarung müssen die Mitgliedstaaten die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet überwachen und bewerten, indem sie gemeinsame Bodendeskriptoren - die die physikalischen, chemischen und biologischen Aspekte der Bodengesundheit für jede Bodenart beschreiben - und eine EU-Methode für Probeentnahmen verwenden. Um es für die Mitgliedstaaten einfacher zu machen, können sie auf nationalen Bodenüberwachungskampagnen oder anderen gleichwertigen Methoden aufbauen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie ihr derzeitiges EU-Programm für Bodenprobenahmen, LUCAS-Böden, verstärkt. Sie wird maßgeschneiderte finanzielle und technische Unterstützung anbieten. Um den unterschiedlichen Graden der Bodendegradation und den lokalen Bedingungen Rechnung zu tragen, werden die nationalen Regierungen unverbindliche, nachhaltige Ziele für jeden Bodendeskriptor im Einklang mit dem Gesamtziel der Verbesserung der Bodengesundheit festlegen.
Keine neuen Verpflichtungen für Landwirt:innen
Um Land- und Forstwirt:innen zu schützen, sieht die vereinbarte Richtlinie keine neuen Verpflichtungen für Landeigentümer:innen oder Landbewirtschafter:innen vor. Stattdessen verpflichtet sie die EU-Länder, sie bei der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit des Bodens zu unterstützen - also der Fähigkeit des Bodens, seine wichtige Rolle im Ökosystem weiterhin zu spielen. Zu den Unterstützungsmaßnahmen können unabhängige Beratung, Schulungsmaßnahmen und der Aufbau von Kapazitäten sowie die Förderung von Forschung und Innovation und Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Vorteile der Widerstandsfähigkeit des Bodens gehören. Die Mitgliedstaaten müssen auch regelmäßig die finanziellen Kosten der Verbesserung der Bodengesundheit und der Bodenbelastbarkeit für Land- und Forstwirte bewerten.
Kontaminierte Böden
Das Gesetz wird die Mitgliedstaaten verpflichten, innerhalb von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten eine öffentliche Liste potenziell kontaminierter Standorte zu erstellen und alle unannehmbaren Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beseitigen. Schließlich wird 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eine vorläufige Überwachungsliste neu auftretender Stoffe erstellt, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Bodens, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten und für die Daten benötigt werden. Diese Liste wird relevante PFAS („forever chemicals“) und Pestizide enthalten.
Die nächsten Schritte
Das Parlament und der Rat haben eine Einigung über eine "vorgezogene zweite Lesung" erzielt (die Verhandlungen fanden statt, nachdem die erste Lesung des Parlaments im Plenum angenommen worden war). Es wird nun erwartet, dass der Rat diese Einigung förmlich annimmt, und das Parlament muss den Text dann im Plenum in zweiter Lesung billigen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, um der Richtlinie nachzukommen.
Soil monitoring: deal with Council on new EU law with better support for farmers