EU-Parlament: Einigung über EU-Vorschriften, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen
Die Verhandlungsführer:innen von Parlament und Rat einigten sich auf eine Aktualisierung der so genannten Ökodesign-Verordnung, die darauf abzielt, verschiedene Aspekte von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verbessern, damit sie langlebiger und zuverlässiger werden, leichter wiederverwendet, aufgerüstet, repariert und recycelt werden können und weniger Ressourcen, Energie und Wasser verbrauchen. Spezifische Produktanforderungen werden von der Kommission im Wege der Sekundärgesetzgebung umrissen. Die Verhandlungsführer:innen waren sich einig, dass die Ökodesign-Anforderungen auch Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger Veralterung berücksichtigen sollten (wenn ein Produkt nicht mehr funktioniert oder weniger leistungsfähig ist, z. B. aufgrund von Konstruktionsmerkmalen, Nichtverfügbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates).
Auf Initiative des Parlaments einigten sich die Verhandlungsführer:innen darauf, dass die Kommission in ihrem ersten Arbeitsplan, der spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften angenommen werden soll, einer Reihe von Produktgruppen Priorität einräumt. Zu diesen vorrangigen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien. Digitale "Produktpässe" mit genauen und aktuellen Informationen werden es den Verbraucher:innen ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Gemäß dem vereinbarten Text wird die Kommission ein öffentliches Webportal betreiben, das es den Verbraucher:innen ermöglicht, die in den Produktpässen enthaltenen Informationen zu suchen und zu vergleichen. Wirtschaftsakteure, die unverkaufte Waren vernichten, müssen jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die Gründe dafür berichten. Die Verhandlungsführer:innen einigten sich darauf, die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (sechs Jahre für mittlere Unternehmen) ausdrücklich zu verbieten. In Zukunft kann die Kommission weitere Kategorien in die Liste der unverkauften Produkte aufnehmen, für die ein Vernichtungsverbot gelten soll.
Nach Abschluss der Arbeiten auf technischer Ebene müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung förmlich genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann.