EU-Parlament: Einigung über neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr
Die Verordnung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Euro 7) soll den Übergang zu einer sauberen Mobilität unterstützen und die Preise für Privat- und Nutzfahrzeuge für Bürger und Unternehmen erschwinglich halten. Die Fahrzeuge müssen die neuen Normen länger einhalten, damit sie während ihrer gesamten Lebensdauer sauberer bleiben.
Aktualisierte Grenzwerte für Abgasemissionen
Für Personenkraftwagen und Kleintransporter einigten sich die Verhandlungsführer auf die Beibehaltung der derzeitigen Euro-6-Prüfbedingungen und Abgasemissionsgrenzwerte. Auf Wunsch des Parlaments wird die Anzahl der Abgaspartikel auf dem Niveau von PN10 (statt PN23, wodurch auch kleinere Partikel erfasst werden) gemessen. Für Busse und Lastkraftwagen enthält der vereinbarte Text strengere Grenzwerte für Abgasemissionen, die im Labor und unter realen Fahrbedingungen gemessen werden, wobei die derzeitigen Euro-VI-Prüfbedingungen beibehalten werden.
Weniger Partikelemissionen von Reifen und Bremsen, längere Lebensdauer der Batterien
Die Vereinbarung legt Grenzwerte für Bremsstaubemissionen (PM10) für Pkw und Lieferwagen fest. Außerdem werden Mindestanforderungen an die Lebensdauer der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen (80 Prozent vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100 000 km und 72 Prozent bis zu acht Jahren oder 160 000 km) und von Lieferwagen (75 Prozent vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100 000 km und 67 Prozent bis zu acht Jahren oder 160 000 km) eingeführt.
Bessere Information der Verbraucher:innen
Der Text sieht einen Umweltpass für Fahrzeuge vor, der für jedes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und Informationen über seine Umweltleistung zum Zeitpunkt der Zulassung enthält (z. B. Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Lebensdauer der Batterie). Die Fahrzeugnutzer:innen werden auch Zugang zu aktuellen Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Zustand der Batterie, die Schadstoffemissionen und andere relevante Informationen haben, die von bordeigenen Systemen und Monitoren erzeugt werden. Darüber hinaus müssen die Automobilhersteller ihre Fahrzeuge so konzipieren, dass eine Manipulation der Emissionskontrollsysteme durch die Digitalisierung der Fahrzeugüberwachung verhindert wird.
Die nächsten Schritte
Das Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Verordnung wird 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Pkw und Kleintransporter und 48 Monate für Busse, Lkw und Anhänger gelten.