EU-Parlament: Einigung über Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die in der EU verwendeten Verpackungen sicherer und nachhaltiger zu machen, indem sie vorschreiben, dass alle Verpackungen wiederverwertbar sein müssen, das Vorhandensein schädlicher Stoffe auf ein Mindestmaß reduziert wird, unnötige Verpackungen verringert werden, die Verwendung von recyceltem Inhalt gefördert wird und die Sammlung und das Recycling verbessert werden.
Weniger Verpackungen und Beschränkung bestimmter Verpackungsformate
Die Vereinbarung setzt Ziele für die Verringerung von Verpackungen (5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040) und verpflichtet die EU-Länder, insbesondere die Menge an Kunststoffverpackungsabfällen zu reduzieren. Gemäß der Einigung sollen bestimmte Einweg-Plastikverpackungen, wie Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden, Einzelportionen (z. B. für Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), Miniaturverpackungen für Toilettenartikel und Schrumpffolien für Koffer in Flughäfen ab dem 1. Januar 2030 verboten werden. Die Abgeordneten sorgten auch für ein Verbot von sehr leichten Plastiktragetaschen (unter 15 Mikron), es sei denn, sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Verbot der Verwendung von "ewigen Chemikalien"
Um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern, hat das Parlament ein Verbot der Verwendung so genannter "ewiger Chemikalien" (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durchgesetzt.
Förderung der Wiederverwendung und Nachfülloptionen für Verbraucher:innen
Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, ein spezifisches Ziel für wiederverwendbare Verpackungen für alkoholische und alkoholfreie Getränke bis 2030 festzulegen (mindestens 10 Prozent). Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen eine fünfjährige Ausnahmeregelung von diesen Anforderungen gewähren. Die Letztvertreiber:innen von Getränken und Speisen zum Mitnehmen in der Gastronomie sollen verpflichtet werden, den Verbraucher:innen die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mitzubringen. Außerdem sollen sie sich bemühen, bis 2030 10 Prozent der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten auf Wunsch des Parlaments Anreize für Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Dienste schaffen, Leitungswasser (sofern verfügbar, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr) in einem wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Format anzubieten.
Wiederverwertbare Verpackungen, bessere Abfallsammlung und Recycling
Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass alle Verpackungen recycelbar sein sollten und strenge Kriterien erfüllen müssen, die durch sekundäre Rechtsvorschriften festgelegt werden. Bestimmte Ausnahmen sind für leichtes Holz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs vorgesehen. Weitere vereinbarte Maßnahmen sind: Mindestzielvorgaben für den stofflich verwerteten Anteil aller Kunststoffteile von Verpackungen; Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung in Bezug auf das Gewicht der anfallenden Verpackungsabfälle und erhöhte Anforderungen an die stoffliche Verwertbarkeit; 90 Prozent der Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (bis zu drei Litern) sollen bis 2029 getrennt gesammelt werden (Pfandsysteme).
Die nächsten Schritte
Das Parlament und der Rat müssen das Abkommen förmlich genehmigen, bevor es in Kraft treten kann.